Entsprechend des beabsichtigten Bebauungskonzeptes wird für die drei Baukörper im allgemeinen Wohngebiet die Zahl der Vollgeschosse mit vier Vollgeschossen sowie die Höhe baulicher Anlagen über Normalhöhennull (üNHN) mit 56,80 m als Höchstmaß festgesetzt. Für das geplante, die drei aufgehenden Gebäude verbindende Untergeschoss ist die Festsetzung einer Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß nicht erforderlich. Die Festlegung, dass hier lediglich ein Untergeschoss realisiert werden kann, impliziert bereits eine Höhenbeschränkung des Hauptbaukörpers. Dieser kann nach den Regelungen der HBauO im Durchschnitt maximal 1,4 m über die Erdgleiche hinausragen. Konkret wird eine Deckenhöhe von 29,50 m üNHN erwartet.
Durch die Kombination von Baukörperfestsetzungen und der jeweils als Höchstmaß zulässigen Höhe baulicher Anlagen sowie Zahl der Vollgeschosse wird der zulässige dreidimensionale Baukörper im allgemeinen Wohngebiet klar definiert. Die Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen ergänzend zu der Zahl der Vollgeschosse ist erforderlich, um eine bauordnungsrechtlich zulässige Überschreitung des Höchstmaßes der Vollgeschosse durch Nichtvollgeschosse (z.B. Staffel- oder Dachgeschosse) zu verhindern.
Durch die Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen wird gleichzeitig die Höhe möglicher funktionaler oder technischer Dachaufbauten eingegrenzt, da diese nur innerhalb der festgesetzten Höhe baulicher Anlagen zulässig sind. So wird sichergestellt, dass das auf die städtebauliche Umgebung sowie Landschaft und hier insbesondere den Baumbestand abgestimmte Höhenkonzept nicht geschwächt wird und Beeinträchtigung des Orts- bzw. Landschaftsbildes vermieden wird.
Es ist die Realisierung von drei viergeschossigen Gebäuden mit einer maximalen Höhe von 56,80 üNHN zulässig, was ca. 17,30 m über Gelände im Innenhof (Untergeschoss mit 39,50 m üNHN) entspricht.
Das städtebauliche Umfeld ist im Wesentlichen durch die Grünstrukturen der Parkflächen des Lutherparks im Westen, der Kleingartenanlagen im Norden und der Grünflächen des Friedhofs Holstenkamp im Osten geprägt, weniger durch Bebauungsstrukturen. Es ist demnach auch keine dominierende Bebauungsstruktur vorhanden, in die sich das Vorhaben einfügen könnte. Die Höhe baulicher Anlagen orientiert sich daher am vorhandenen Baumbestand und überragt diesen nicht, um ein Einfügen und die visuelle Einbindung in die Landschaft sicherzustellen.
Die beabsichtigte Höhe der baulichen Anlagen ist zudem aus folgenden Gründen städtebaulich erforderlich und gerechtfertigt:
- Aufgrund der zentralen Lage des Plangebietes wird im Plangebiet über die Höhe der baulichen Anlagen eine höhere, jedoch dem zentralen, innerstädtischen und gut erschlossenen Standort angemessene und gebietsverträgliche bauliche Dichte angestrebt. Dies entspricht dem Ziel des Senats sowie des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms dringend benötigten innerstädtischen Wohnraum zu schaffen. Es ist ausdrückliches Ziel des Bebauungsplans, die Fläche im Sinne des bezirklichen Wohnungsbauprogramms und des gesamtstädtischen Leitbilds „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt – Hamburger Maß“ weiterzuentwickeln und ihre hohe Lagegunst dem dringenden Wohnraumbedarf entsprechend auszunutzen. Die auch durch die Höhe der baulichen Anlagen ermöglichte bauliche Dichte ermöglicht eine intensive bauliche Nutzung in einem bereits gut erschlossenen und gut mit Infrastruktur versorgten Bereich.
- Gleichzeitig entspricht dies der Abwägungsdirektive des § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB, die einen schonenden Umgang mit Grund und Boden gebietet, in dem durch Konzentration von baulichen Nutzungen innerhalb geschlossener Siedlungsbereiche die bauliche Nutzung baulich bisher nicht genutzter Außenbereiche verhindert werden kann.
- Erst durch die Höhe der baulichen Anlagen und Geschossigkeiten können die gewünschte städtebauliche Dichte erzielt und trotzdem große Teilbereiche des Plangebietes von einer Bebauung freigehalten werden, sodass im südlichen Teilbereich eine öffentliche Parkanlage entstehen kann. Diese steht nicht nur den Bewohnern des Quartiers für die Erholung und Freizeitgestaltung zur Verfügung, sondern ist öffentlich zugänglich. Sie ist somit von besonderer Bedeutung sowohl für wohnungsnahe Spiel- und Erholungsfunktionen als auch für den Freiraumverbund. Mit Durchführung der Planung sind somit sowohl im Quartier als auch im Umfeld deutlich positive Auswirkungen auf die Freiraumverbundfunktionen zu erwarten.
- Die Höhe der baulichen Anlagen ist zudem erforderlich, um einen wirksamen Schallschutz der geplanten Wohnbebauung vor dem Verkehrslärm des Holstenkamps generieren zu können. Insbesondere der nördliche parallel zum Holstenkamp ausgerichtete Baukörper fungiert aufgrund seiner schallabschirmenden Wirkung, die durch die zulässige Höhe der baulichen Anlagen und Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit der überbaubaren Fläche, die die Ausbildung eines Riegels auf knapp 50 m Länge zulässt, ermöglicht wird, auch als Schallschutzelement.
- Das Entwicklungsgebiet der Science City Hamburg Bahrenfeld grenzt unmittelbar nördlich an das Plangebiet des Bebauungsplanes Bahrenfeld 73. Für die Abwägung einer angemessenen Bebauungsdichte von besonderer Bedeutung ist, dass am Holstenkamp ein urbanes Wohnquartier mit sozialen Einrichtungen und innovativen Mobilitätsangeboten (u.a. Mobility-Hubs) in einer vier- bis fünfgeschossigen Bauweise entstehen soll. Die avisierte Bebauungsdichte im Plangebiet entspricht der vorgesehenen städtebaulichen Dichte des Umfeldes (Science City Hamburg Bahrenfeld).
Die Bebauungsdichte wurde unter städtebaulichen Gesichtspunkten überprüft und für verträglich erachtet. Es wird ein kompaktes städtebauliches Konzept planungsrechtlich gesichert, dass im Sinne eines flächensparenden und nachhaltigen Städtebaus dichte urbane Strukturen mit einer hohen Freiraumqualität in zentraler Lage entwickelt.
Das Plangebiet befindet sich im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg sowie des beschränkten Bauschutzbereiches des Sonderlandeplatzes Finkenwerder. Die festgesetzte Höhe baulicher Anlagen berücksichtigen die hieraus resultierenden Vorgaben (siehe Ziffer 3.2.10).