Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.6. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Mit der Planung der neuen Bebauung zu Wohnungszwecken werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die auf die Schutzgüter Mensch, Luft, Klima, Wasser sowie Boden geringere negative Auswirkungen durch die Bebauung und den damit einhergehenden Wirkungen wie Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, bau- und betriebsbedingten erhöhten Kfz-Verkehr haben können, jedoch durch geeignete Festsetzungen bzw. Maßnahmen weitgehend vermieden oder soweit vermindert werden, dass erheblich negative Umweltauswirkungen nicht mehr zu erwarten sind. Beim Schutzgut Mensch unter dem Aspekt der Erholung und beim Schutzgut Landschafts- und Stadtbild werden sogar teilweise positive Entwicklungen mit Umsetzung der Planung festgestellt. So wird mittels Ausweisung einer öffentlichen Parkanlage das Potenzial zur Entwicklung der Landschaftsachse Volkspark als öffentlicher Erholungsraum entsprechend der übergeordneten Landschaftsplanung ausgeschöpft und gleichzeitig dem Freiraumbedarf der zukünftigen Bewohnenden entsprochen.

Beim Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt verbleiben auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung erhebliche Umweltauswirkungen. Mit der Bebauung gehen halbruderale Gras- und Staudenflur sowie Ruderalflur trockener Standorte und kleinteilige Gehölzflächen verloren. Diese übernehmen die Funktionen von natürlichem Lebensraum für Tiere, insbesondere für Brutvögel. Es liegt ein Eingriffstatbestand gemäß § 14 BNatSchG vor. Dieser wurde mit Hilfe des Hamburger Staaträtemodells auf rd. 14.700 Wertpunkte bilanziert.

Für den Verlust von potenziellen Balzquartieren der Zwergfledermaus und Brutvogelnistplätzen, die mit Fällung von Gehölzen einhergehen, wird als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme Ersatz im angrenzenden Lutherpark durch Fledermauskästen und Nisthilfen geschaffen.

Als Ausgleich für die erheblichen Umweltauswirkungen beim Schutzgut Tiere und Pflanzen wird eine Teilfläche im Bebauungsplangebiet als Fläche innerhalb des Plangebietes zum Ausgleich der in Folge der Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen festgesetzt und eine Fläche außerhalb des Plangebietes in der Gemarkung Rissen extensiviert. Unter der Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sowie der Ausgleichsmaßnahmen wird von keinem Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG ausgegangen.

5. Planinhalt und Abwägung

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Plangebiet vor dem Hintergrund des großen Wohnraumbedarfs in Hamburg, der hohen Lagegunst zentral im Bezirk Altona sowie aktueller und zukünftiger städtebaulicher Entwicklungen im Zusammenhang mit der Überdeckelung der BAB A 7 und der Science City Hamburg-Bahrenfeld, einer Wohnnutzung zuzuführen. Es wird die Realisierung von circa 60 Wohneinheiten ermöglicht.

Darüber hinaus soll, mit dem Ziel der Erweiterung des westlich angrenzenden Lutherparks und der damit einhergehenden weiteren Ausgestaltung und Aufwertung der Volkspark-Landschaftsachse, der südliche Teilbereich des Flurstücks 2815 sowie ein Streifen am westlichen Plangebietsrand als öffentliche Parkanlage hergestellt werden.

Im Rahmen des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Plangebiet wurde ein Entwurf für die Wohnbebauung mit Freianlagen prämiert, der im Anschluss entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts weiterentwickelt und präzisiert wurde. Das Bebauungskonzept, das mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden soll, sieht die Errichtung dreier Gebäuderiegel vor, die sich um einen Innenhof als Nachbarschaftstreffpunkt gruppieren. Während der längste Baukörper am Holstenkamp unter anderem aus Gründen des Schallschutzes straßenparallel ausgerichtet werden soll, ist der westliche Baukörper rechtwinklig hierzu angeordnet und durch eine giebelständige Bauweise gekennzeichnet. Der dritte Baukörper komplettiert das Gebäudeensemble, in dem dieser unter Berücksichtigung der Landschaftsachse südlich der beiden Gebäuderiegel als verbindendes Element angeordnet werden soll.

Um ein Einfügen und die visuelle Einbindung der Bebauung in die Landschaftsachse sicherzustellen sowie zur grünplanerischen und ökologischen Aufwertung des Plangebietes, werden die Bestandsbäume weitestgehend erhalten und Begrünungsmaßnahmen festgesetzt.

Zur Sicherung dieser Planungsziele werden daher im Plangebiet im nördlichen Teilbereich ein allgemeines Wohngebiet (siehe Ziffer 0) und im südlichen Teilbereich sowie am nordwestlichen Plangebietsrand öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“ (siehe Ziffer 5.7) festgesetzt. Die öffentliche Straßenverkehrsfläche Von-Hutten-Straße, die bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Bahrenfeld 14 in das Plangebiet einbezogen wurde, wird bestandskonform festgesetzt (siehe Ziffer 5.2). Das hochbauliche Konzept wird über die Festsetzung der überbaubaren Flächen als Baukörperfestsetzungen, einer maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) in Verbindung mit der jeweils für die Baukörper als Höchstmaß zulässigen Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen gesichert.

Nachfolgend werden die für die Teilbereiche geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans detailliert erläutert und begründet.

5.1. Allgemeines Wohngebiet

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