4.2.9.3. Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Abrissarbeiten sind hinsichtlich von Garagenbauwerken erforderlich. Gleiches gilt für die Leuchtreklame an der Ecke Von-Hutten-Straße/Holstenkamp. Ansonsten ist das Grundstück von baulichen Anlagen bereits geräumt. Für die Bauphase können keine weiteren detaillierten Angaben gemacht werden. Hierzu greifen die Regelungen der nachgelagerten Genehmigungsebenen, sodass eventuelle Umweltauswirkungen wirksam vermieden werden können. Mit Bau der Gebäude kommt es zu erhöhtem Lärmpegel sowie Abgasemissionen und Anfallen von Abfällen. Diese sind kurzfristig zu erwarten. Da keine solche planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, die außergewöhnliche Techniken bei Abriss oder Bau von Gebäuden erfordern oder Risiken für schwere Unfälle erhöht, kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Auswirkungen während der Bauarbeiten zu erwarten sind.