Planunterlagen: Bahrenfeld73
Begründung
4.2.9.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine schützenswerten Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz. Der südwestlich an das Plangebiet grenzende Friedhof Holstenkamp ist einschließlich der Kapelle, Nebengebäuden, Einfriedungen und Friedhofsflächen mit historischen Grabstätten als Ensemble denkmalrechtlich geschützt.
4.2.9.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Planung führt nicht zur Beeinträchtigung des denkmalrechtlich geschützten Friedhof Holstenkamp, da im Plangebiet der Gehölzbestand an der Von-Hutten-Straßen weitgehend erhalten bleibt bzw. planrechtlich gesichert wird und damit ein gewisser Sichtschutz erreicht wird. Außerdem weist der Friedhof an der Von-Hutten-Straße einen Gehölzbestand auf, der einen Sichtschutz zum inneren Friedhofsgelände darstellt. Erhebliche Umweltauswirkungen können ausgeschlossen werden.