4.2.8.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Die Gehölzbestände am Holstenkamp und an der Von-Hutten-Straße und die sich nach dem Brand entwickelnde Brach- bzw. Ruderalfläche mit Gehölzaufwuchs vermitteln ein naturnahes Landschaftsbild. Es finden sich keine kulturhistorischen Elemente im Plangebiet. Im visuellen Eindruck prägen Grünstrukturen das gesamte Plangebiet, hierbei dominieren die Ruderal- und Gehölzflächen im Zentrum, die durch einzelne Lichtungen des Aufwuchses unterbrochen werden. Das Plangebiet wird nordwestlich und im Westen von Gehölzen und im Süden teilweise von Bäumen und Baumgruppen eingerahmt, die landschaftlich als prägend zu beurteilen sind. Temporäre Einzäunungen, zwei abgestellte LKW sowie die ehemalige und eine nunmehr beschädigte Leuchtreklame der ehemaligen Gaststätte wirken sich negativ auf das Landschafts- bzw. Stadtbild aus. Das Plangebiet ist aufgrund der derzeitigen Geländetopographie und der dicht bewachsenen Ruderalflächen unattraktiv für Erholungssuchende. Weder kann dem Planungsgebiet eine besondere Eigenart zugeordnet werden, noch befinden sich kulturräumliche Besonderheiten.
Für das Plangebiet ist durch die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Bahrenfeld vom 13. April 1971 das Landschaftsschutzgebiet Bahrenfeld festgesetzt (HmbGVBl. S. 75) zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 2,50, 255).