4.2.7.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Biotoptypen
Im Bereich des allgemeinen Wohngebiets führen die Ausweisungen des Bebauungsplans zur großflächigen Beseitigung der vorhandenen Vegetationsbestände und entsprechender Lebensräume für Tiere. Davon ausgenommen sind die Gehölzbestände am Holstenkamp und an der Von-Hutten-Straße. In der südlichen Parkanlage wird der Vegetationsbestand mit Altbäumen nicht in Anspruch.
Die Ausweisungen des Bebauungsplans führen zum Verlust von rd. 2.900 m² halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte (AKT), rd. 160 m² Ruderalflur trockener Standorte (APT) und von rd. 620 m² Gehölzbeständen (HGM und HEG).
Bei der Ermittlung des Ausgleichbedarfes ist die Baukörperfestsetzung zuzüglich einer Versiegelung von Nebenflächen, orientiert an der BauNVO 90, zu berücksichtigen (Baukörperfestsetzung ca. 800 m² zuzüglich 50% = ca.1.200 m²).
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass beim Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der artenschutzrechtlichen Belange ein Ausgleichserfordernis von 14.723 Wertpunkten gemäß Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach dem Hamburger Staatsrätemodell ermittelt wurde (siehe Tabelle 6 und Tabelle 7). Dieses Defizit wird mittels Ausweisung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft minimiert sowie durch eine Ersatzmaßnahme außerhalb des Plangebietes vollständig kompensiert.
Tabelle 6: Biotoptypen und Punktwerte nach dem Staatsrätemodell (Bestand
| Biotoptyp / Nutzung | Biotoptyp-kürzel | Fläche in m2 | Punktwert | Summe |
| Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte | AKT | 2.915 | 8 | 23.320 |
| Ruderalflur trockener Standorte | APT | 157 | 6 | 942 |
| Baumgruppe | HEG | 328 | 8 | 2.624 |
| Gehölz mittlerer Standorte | HGM | 786 | 8 | 6.288 |
| Ruderalgebüsch | HRR | 140 | 6 | 840 |
| Gepflanzter Gehölzbestand aus vorwiegend nicht heimischen Arten | ZHF | 494 | 4 | 1.976 |
| Sonstiger nicht oder wenig befestigter Weg | OWX | 72 | 1 | 72 |
| Sonstige Bebauung, Garage | BS | 51 | 0 | 0 |
| Straßenverkehrsfläche | VSS | 675 | 0 | 0 |
| Baugrenze Ausflugslokal nach B-Plan 10, inkl. Nebenanlagen | 1200 | 0 | 0 | |
| Summe | 6.818 | 36.062 | ||
Tabelle 7: Biotoptypen und Punktwerte nach Staatsrätemodell (Planung)
| Biotoptyp / Nutzung | Fläche in m2 | Punktwert | Summe |
| Allgemeines Wohnen WA GRZ 0,4 (1) | 4.636 | ||
| Versiegelbare Fläche: 60% | 2.782 | 0 | 0 |
| Baugrenzen | 1.477 | ||
| Dachbegrünung 70% | 1.034 | 3 | 3.102 |
| Restgrünfläche: 40 % | 1.854 | ||
| Fläche für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern | 1.027 | 6 | 6.162 |
| Zu begrünende Flächen außerhalb von Baugrenzen (2) | 827 | 3 | 2.481 |
| Öffentliche Parkanlage | 1.231 | 6 | 7.386 |
| Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft | 276 | 8 | 2.208 |
| Straßenverkehrsfläche | 675 | 0 | |
| Summe | 21.339 | ||
(1) gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darf die zulässige Grundfläche um 50 % überschritten werden
(2) Hierin enthalten sind auch Flächen, die von einer Tiefgarage unterbaut werden könnten.
Bäume
Mit Verwirklichung der Planung entfallen voraussichtlich ca. 17 Bäume. Mit der Fällung dieser Gehölze geht Lebensraum für Tiere wie z.B. Vögel, Insekten, Spinnen und Fledermäuse verloren. Zur Vermeidung von erheblichen Umweltauswirkungen werden Flächen zum Erhalt und zur Anpflanzung sowie Anpflanzungsgebote im allgemeinen Wohngebiet festgesetzt. Für die voraussichtlich entfallenden Bäume sind nach den Regelungen der BaumschutzVO im Rahmen der Baugenehmigung Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Darüber hinaus sind Anpflanzungen vom Bäumen und Sträuchern in den Randbereichen des Grundstücks sowie Anpflanzungen innerhalb der Wohnbebauung zwischen den Gebäuden vorgesehen. Der Lebensraum für Tiere wird somit mittel- bis langfristig wiederhergestellt werden.
Biotopverbund
Der Biotopverbund wird mit Herstellung der für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gestärkt. Insbesondere die Maßnahmenfläche im Westen des Plangebietes stellt eine Ergänzung für Flächen zum Biotopverbund der Waldlebensräume dar.
Fledermäuse
Fledermausquartiere wie Wochenstuben, andere größere Sommerquartiere oder Winterquartiere wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. Möglich erscheinen Tagesquartiere einzelner Individuen sowie Balzquartiere der Zwergfledermaus in den bestehenden Bäumen mit entsprechendem Potenzial. Der mögliche Verlust von Balzquartieren der Zwergfledermaus kann durch die ortsnahe Anbringung von Fledermauskästen ausreichend kompensiert werden. Das anzunehmende Quartier des Braunen Langohrs befindet sich nicht im Untersuchungsgebiet und ist somit nicht betroffen.
In Folge der Planung ist von einem Verlust des Jagdhabitats auszugehen, das für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten (Quartiere der Zwergfledermaus) jedoch keine Bedeutung besitzt, da es sich dabei nicht um einen besonders herausragenden Nahrungsraum handelt. Bedeutende Flugstraßen bestehen im Untersuchungsgebiet nicht, weshalb auch in dieser Hinsicht von keiner relevanten Beeinträchtigung auszugehen ist. Das beobachtete, vermehrte Auftreten der Rauhautfledermaus zur Frühjahrs- und Herbstzugzeit ist dem Zug entlang der Elbe zuzuordnen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist für die durchziehenden Fledermausindividuen durch das Vorhaben nicht anzunehmen. Erhebliche Störungen durch baubedingte Wirkfaktoren sind ebenfalls nicht anzunehmen, wenn diese im üblichen Rahmen erfolgen.
Unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs.1 BNatSchG ist nicht zu erwarten.
Brutvögel
Im Untersuchungsgebiet bestehen keine Gebäude. Brutplätze von Gebäudebrütern sind somit durch die Planung nicht betroffen.
Durch die Fällung von Bäumen können Brutplätze von Höhlen- und Nischenbrütern verloren gehen. Diese Brutplatzverluste können jedoch durch die fachgerechte Anbringung von künstlichen Nisthilfen kompensiert werden. Die übrigen hier vorkommenden Vogelarten sind alle Freibrüter und erleiden einen geringen Flächenverlust an Baum- und Gehölzmasse.
Bei den betroffenen Brutvogelarten handelt es sich bis auf die Art Singdrossel um Arten, deren Bestand in Hamburg derzeit anwächst oder auf hohem Niveau stabil ist, weil es in den vergangenen Jahrzehnten zur kontinuierlichen Gehölzzunahme gekommen ist. Kleinflächige Verluste wie hier werden offenbar durch die allgemeine Entwicklung der Gehölzbestände in Hamburg kompensiert, so dass die ökologischen Funktionen (insbesondere Funktion der Fortpflanzungsstätten von Freibrütern) für die Gesamtpopulationen erhalten bleiben.
Mit Störungen ist bei diesen relativ unempfindlichen Arten nicht zu rechnen.
Unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs.1 BNatSchG ist nicht zu erwarten.