Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.6.3. Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Als Maßnahme zur Vermeidung negativen Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt wird die sich auf den (Grund-)Wasserhaushalt auswirkende Versiegelung auf ein Minimum begrenzt. Im Süden und Nordwesten des Geltungsbereichs ist eine Parkanlage ausgewiesen und in den Randbereichen des Holstenkamps und der Von-Hutten-Straße sind Flächen für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern vorgesehen (vgl. auch § 2 Nr. 5, 6, 7 und 16 der Verordnung). Diese Bereiche sind von Versiegelung ausgeschlossen und es finden damit keine negativen Veränderungen des lokalen Wasserhaushaltes statt. Der Erhalt dieser Flächen sowie die Anlage von Vegetationsflächen in der Parkanlage wirken sich sogar positiv auf den Schutz des Grundwassers im Hinblick auf seine Empfindlichkeit gegenüber schädlichen Einträgen aus.

Im allgemeinen Wohngebiet werden Geh- und Fahrwege sowie Terrassen mit Ausnahme einer möglichen Tiefgaragenzufahrt in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt (vgl. § 2 Nummer 12 der Verordnung), sodass außerhalb der Flächen, die mit einem Untergeschoss (z.B. Tiefgarage) unterbaut werden können, die zu erwartende Reduktion der Grundwasserneubildungsrate durch die Bebauung auf ein unerhebliches Maß verringert wird. Das Niederschlagswasser kann so dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden, die zu erwartende Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate durch die Bebauung wird somit auf ein Minimum verringert.

Das Entwässerungskonzept folgt dem Prinzip einer wassersensiblen Stadtentwicklung und sieht Maßnahmen vor (u.a. Mulden- und Riogolenanlagen), die das anfallende Regenwasser vollständig vor Ort verdunsten oder versickern lassen können, sodass es dem natürlichen Wasserkreislauf zur Verfügung gestellt wird und gleichzeitig die Siele entlastet.

Bei Errichtung eines Untergeschosses wird das anfallende Niederschlagswasser auf den Dachflächen außerhalb der Wohngebäude in einer Retentionsschicht gesammelt. Der Aufbau der begrünten Untergeschossflächen kann so ausgebildet werden, dass anfallendes Niederschlagswasser in der Retentionsschicht planmäßig zurückgehalten und über gedrosselte Abläufe verzögert abgeleitet wird. (s. § 2 Nr. 13 der Verordnung).

Ferner wird die Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers auf Gründachflächen zurückgehalten und soweit nötig gedrosselt in das vorhandene Mischwassersiel im Holstenkamp eingeleitet werden (vgl. § 2 Nr. 10 und 11 der Verordnung). Die maximal mögliche Einleitmenge 24 l/s (Liter pro Sekunde) kann mit den vorgesehenen Maßnahmen eingehalten werden (vgl. Entwässerungskonzept).

4.2.7. Schutzgut Tiere, Pflanzen einschließlich Artenschutz

4.2.7.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

In 2019 wurde eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, die in 2024 auf Aktualität überprüft wurde. Es wurden keine solchen Veränderungen im Untersuchungsgebiet festgestellt, dass angenommen werden müsste, dass die Ergebnisse aus 2019 nicht mehr belastbar sein könnten. In 2016 und 2019 wurde der Baumbestand gutachterlich erfasst. Dieser wurde in 2024 nochmals überprüft und ergänzt. Im entsprechenden Abschnitt werden die aktuellen Daten aus 2024 beschrieben.

Eine Bestandserfassung artenschutzrechtlich relevanter Tierarten wurde 2019 durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Rahmen einer Plausibilitätsuntersuchung in 2025 gutachterlich überprüft und als plausibel bewertet worden. Aufgrund der nur geringfügigen, unerheblichen Veränderung im Untersuchungsgebiet gegenüber 2019 konnte gutachterlich bestätigt werden, dass sich keine solche Veränderung im Plangebiet eingestellt hat, als dass angenommen werden müsste, dass eine erneute Erhebung von Daten wesentlich andere Ergebnisse als die in 2019 ermittelten erzielt werden würden. Die Aussagen aus dem Gutachten aus 2019 sind nach wie vor als belastbar zu werten.

Biotoptypen und Baumbestand

Auf dem größten Teil der Brachfläche (ca. 6.140 m²) zwischen dem Holstenkamp und der Von-Hutten-Straße hat sich nach dem vorangegangen Gebäudeabriss eine „halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte (AKT)“ ausgebildet (gemäß „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg“). Der Standort ist von sandigem, nährstoffarmem Boden geprägt, derzeit ist dort eine lückige Vegetationsdecke vorhanden. Das Geländeniveau ist unterschiedlich. Zu den angrenzenden Bürgersteigen ist das Gelände ca. 50 cm erhöht, im Süden teilweise bis zu einem Meter. Der Bereich ehemaliger Bebauung ist aufgrund der Fundamententfernung ca. 1 m tiefer als die restliche Fläche. Aufgrund der Geländegegebenheiten ist die Verteilung der Arten der Ruderalfläche unterschiedlich. Der Pflanzenbestand ist artenreich (63 Arten). Häufiger kommen Gräser, Disteln, Echtes Johanniskraut und Robinienaufwuchs vor. Neben einigen typischen Arten der Sand-Magerrasen prägen kurzlebige ein- und zweijährig wachsende Arten die Vegetation. Es finden sich aber auch bereits mehrjährige Arten und Gehölz-Keimlinge, die den weiteren Sukzessionsverlauf zu einem Robinienforst bzw. Birken-Pionierwald andeuten. Besonders im Norden gibt es einen vermehrten Aufwuchs von Robinie. Mit der Nelken-Haferschmiele (Aira caryophyllea) kommt eine in Hamburg gefährdete Art auf der Fläche vor (Rote Liste 2, gemäß „Rote Liste der gefährdeten Gefäßpflanzen Hamburgs“). Auf einem höher gelegenen Bereich südlich des Holstenkamps befindet sich eine artenarm ausgeprägte Ruderalflur trockener Standorte (APT). Beide Ruderalfluren sind durch die fortgeschrittene Sukzession aus naturschutzfachlicher Sicht von mittlerer Wertigkeit.

An den Straßenböschungen befinden sich Streifen gepflanzter Ziersträucher und Bäume aus vorwiegend nicht heimischen Arten (ZHF), in denen zerstreut Holländische Linden, Bergahorn, Schneebeere, Mahonie und Eiben gepflanzt wurden. Aufgrund der standortfremden Gehölze und der geringen Artenvielfalt haben die Bestände nur eine geringe Wertigkeit.

Im Westen grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans an einen Wald. Hier hat sich vorgelagert ein Sukzessionsgebüsch aus Echter und Armenischer Brombeere entwickelt (HRR), das aus naturschutzfachlicher Sicht eine mittlere Wertigkeit besitzt. Zwischen diesen Flächen wächst ein Gehölz mittlerer Standorte aus Ahorn in die Fläche hinein (HGM).

An der Ostspitze des Gebietes befindet sich ein Baumbestand (HGM) aus Stieleichen, Bergahorn, Birken und eine ältere Rotbuche (Stammdurchmesser ca. 80 cm). Der Unterwuchs besteht zum Teil aus der krautigen Vegetation der angrenzenden Ruderalflur (AKT), welche jedoch aufgrund der Beschattung sowie des Falllaubs artenarm ausgebildet ist. Der Baumbestand hat aufgrund der fehlenden typischen Kraut- und Strauchschicht eine mittlere Biotopwertigkeit.

Am Holstenkamp ist eine Garage (BS) mit breiterer Zufahrt (OWX) vorhanden. Hinter der Garage beginnt eine kleine Baumgruppe aus Fichten und Douglasien (HEG) sowie Gartenabfall. Die baulichen Einrichtungen sowie der Weg und die Nadelholzbestände haben lediglich eine geringe sowie in Bereichen des liegenden Totholzes eine mittlere Biotopwertigkeit.

Bäume

Im Planungsgebiet befinden sich insgesamt 82 Bäume, die unter die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) fallen, mit 18 verschiedenen Arten. Die Artenzusammensetzung reicht von heimischen Bäumen wie z. B. Spitz- und Bergahorn, Stieleichen oder Hainbuchen bis zu fremdländischen Arten wie Serbische Fichte, Robinie und Österreichische Schwarzkiefer. Insgesamt dominieren die Arten Stieleiche, Bergahorn und Spitzahorn sowie die Serbische Fichte im Planungsgebiet. Prägend sind vor allem die Bäume entlang der Straße des Holstenkamps sowie die Bäume, die sich in der östlichen und südlichen „Ecke“ des Planungsgebietes befinden. Diese Bäume sind als wertvoll als landschaftsgliederndes Element sowie als Lebensraum für Brutvögel und Fledermäuse zu werten.

Von den 82 untersuchten Bäumen befindet sich der überwiegende Teil in einem Zustand, der mit einer Vitalitätsstufe zwischen 1 und 2 bewertet werden konnte, diese zeigen also kaum bis wenige Schäden. Lediglich 11 Bäume befinden sich in einem Vitalitätszustand von 2,5 oder schlechter bzw. haben unklare Schäden. Als Ursache für die gesundheitlichen Defizite und Vitalitätseinbußen werden vom Gutachter die direkte Folge oder auch indirekten Folgen des Brandereignisses im März 2015 sowie der darauffolgenden Abbrucharbeiten (Schädigung von Wurzelwerk und Bodenverdichtung durch Baumaschinen) sowie der hohe Konkurrenzdruck im teils dichten Bestand genannt. Von insgesamt 82 Bäumen wurden mehr als die Hälfte als mindestens erhaltenswürdig bis sehr erhaltenswürdig und nur zwei Bäume als nicht erhaltenswürdig eingestuft.

Der Baumbestand kann insgesamt als überwiegend hochwertig eingeschätzt werden und gilt – bis auf wenige Einzelausnahmen – insbesondere als landschaftsbildprägender Teil der Landschaftsachse Volkspark und als Lebensraum für Tiere als erhaltenswürdig.

Biotopverbund

Das Planungsgebiet grenzt an den Lutherpark, der laut Biotopverbunddarstellung für die Waldlebensräume eine Hauptverbundfläche ist. Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine Flächen des Biotopverbundes.

Fledermäuse

Im Plangebiet konnten 6 Fledermausarten nachgewiesen werden. Zwei Rufe aus der Gruppe der Myotiden (Myotis spec.) konnten nicht auf Artniveau bestimmt werden. Alle Fledermausarten sind gemäß § 7 Bundesnaturschutzgesetz „streng geschützt“. In Hamburg sind die Breitflügelfledermaus sowie der Große Abendsegler als gefährdet eingestuft. Die Rauhautfledermaus befindet sich auf der Vorwarnliste. Eine Gefährdung der Mückenfledermaus sowie des Braunen Langohrs ist laut der Roten Liste Hamburg anzunehmen. Die Zwergfledermaus ist ungefährdet.

Tabelle 4: Fledermausarten

ArtVorkommenRL-HHRL-D
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellusJ, häufig**
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeusvereinzeltG*
Rauhautfledermaus Eptesicus serotinusregelmäßig während der ZugzeitenV*
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinusDurchflüge, unregelmäßig33
Großer Abendsegler Nyxtalus noctulaÜberflüge, regelmäßig3V
Braunes Langohr Plecotus auritusregelmäßig mit geringer DichteG3
Myotis sp.vereinzeltk.A.k.A.

RL D = Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands (MEINIG et al. 2020), RL HH = Atlas der Säugetiere Hamburgs (BUE HH 2016); 0 = Ausgestorben oder verschollen, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes.

Während der Frühjahrszugzeit wurden nur geringe Fledermausaktivitäten festgestellt. Wiederholte Jagdrufe sowie Hinweise auf Quartiere oder bedeutende Flugstraßen wurden nicht registriert. Während der Lokalpopulationszeit wurde für das gesamte Untersuchungsgebiet ein Jagdhabitat von allgemeiner Bedeutung für die Zwergfledermaus ermittelt. Wochenstubenquartiere oder größere Quartiere konnten im Untersuchungsgebiet sowie im Umfeld nicht festgestellt werden. Jedoch wurde regelmäßig das Braune Langohr registriert. Aufgrund der geringen Aktionsradien dieser Art wird ein Quartier im angrenzenden Lutherpark vermutet.

Während der Herbstzugzeit war die Zwergfledermaus die häufigste Art, die das Untersuchungsgebiet ausdauernd bejagte.

Die Mückenfledermaus wurde während der Lokalpopulationszeit sowie der Herbstzugzeit nur vereinzelt festgestellt. Die Rauhautfledermaus wurde zur Zugzeit dieser Art im Frühjahr sowie im Herbst vermehrt festgestellt. Während der Lokalpopulationszeit konnte diese Art nur vereinzelt angetroffen werden. Die Breitflügelfledermaus wurde nur vereinzelt während der Lokalpopulationszeit registriert, während der Herbstzugzeit wurde sie unter den häufigsten Arten festgestellt.

Insgesamt kann das Untersuchungsgebiet im Vergleich zu anderen untersuchten Gebieten in Hamburg als ein überdurchschnittlich arten- und durchschnittlich individuenreicher Fledermauslebensraum charakterisiert werden.

Brutvögel

Im Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen der Artenschutzuntersuchung 18 Vogelarten ermittelt, von denen 11 Arten Brutreviere im Gebiet hatten. Alle europäischen Vogelarten sind nach § 7 BNatSchG besonders geschützt. Alle ermittelten Brutvögel gelten in Hamburg und Deutschland als ungefährdet. Zusammenfassend kann das Plangebiet hinsichtlich der Brutvögel im Vergleich zu anderen untersuchten Gebieten in Hamburg als ein durchschnittlich arten- und individuenreicher Lebensraum charakterisiert werden.

Tabelle 5: Brutvogelarten

ArtRL HHRL DETrendAnzahl
Amsel, Turdus merula-->Ng
Bachstelze, Motacilla alba--=Ng
Blaumeise, Parus caeruleus-->2
Buchfink, Fringilla coelebs-->4
Gimpel, Pyrrhula p.-->1
Grünfink, Carduelis chloris-->Ng
Heckenbraunelle, Prunella modularis-->Ng
Kleiber, Sitta europaea-->2
Kohlmeise, Parus major-->4
Mönchsgrasmücke, Sylvia atricapilla-->1
Rotkehlchen, Erithacus rubecula-->1
Singdrossel, Turdus philomelos--(Ng
Zilpzalp, Phylloscopus collybita-->2
Arten mit großen Revieren > 5ha
Buntspecht, Dendrocops major-->Ng
Eichelhähler, Motacilla alba-->1
Blaumeise, Parus caeruleus-->Ng
Buchfink, Fringilla coelebs-->1

Rote-Liste-Status nach MITSCHKE (2018) und RYSLAVY et al. 2020): 0 = erloschen oder verschossen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, - = keine Gefährdung oder Warnstufe; Trend = langfristiger Bestandstrend in Hamburg nach MITSCHKE (2018): ( = deutliche Zunahme; Ng = Nahrungsgast

Baumbewohnende Käferarten und Nachtkerzenschwärmer

Das Untersuchungsgebiet wurde auf ein Vorkommen der artenschutzrechtlich relevanten Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) sowie Großen Eichenbocks (Cerambyx cerdo) untersucht. Von den baumbewohnenden Käferarten, die in Hamburg vorkommen, befinden sich nur der Eremit (Osmoderma eremita) und der Große Eichenbock (Cerambyx cerdo) im Anhang IV der FFH-RL.

Große Baumhöhlen mit ausreichend Mulm (Eremit) oder typische Bohrlöcher und –gänge (Großer Eichenbock) wurden während der Begehungen im Plangebiet nicht festgestellt. Ein Besatz der Bäume durch diese beiden Käferarten ist somit nicht anzunehmen.

Der Nachtkerzenschwärmer ist über den Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) streng geschützt. Durch das Vorkommen von geeigneten Futterpflanzen im Gebiet war ein Vorkommen nicht auszuschließen. Durch Absuchen der Futterpflanzen tagsüber sowie parallel zu den nächtlichen Detektorbegehungen zur Ermittlung des Fledermausvorkommens konnte jedoch kein aktueller Besatz durch die Raupe des Nachkerzenschwärmers festgestellt werden. Ein Vorkommen dieser Art ist im Plangebiet somit nicht anzunehmen.

Haselmaus

Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) bevorzugt dichte, besonnte, fruchttragende Hecken oder Knicks. Aufgrund fehlender Habitatstrukturen sowie fehlender Hinweise auf diese Art ist ein Vorkommen im Plangebiet nicht anzunehmen.

Amphibien und Reptilien

Im Untersuchungsgebiet und näheren Umfeld befinden sich keine Gewässer. Aufgrund von speziellen Habitatansprüchen der FFH Anhang IV Arten ist ein Vorkommen im Plangebiet auszuschließen. Während der Begehungen wurden keine Hinweise (akustisch und visuell) für einen aktuellen Besatz festgestellt. Ein Vorkommen dieser Artgruppen ist im Plangebiet nicht anzunehmen.

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