Planunterlagen: Bahrenfeld73
Begründung
4.2.6.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Das Plangebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Alster. Im Plangebiet selbst befinden sich keine Oberflächengewässer.
Der minimale Grundwasserflurabstand des hydrologischen Jahres 2018 zum oberflächennahen Grundwasserleiter beträgt 15-20 m im südöstlichen Teil des Planungsgebiets und bis zu 25 m im nördlichen und westlichen Teil des Planungsgebietes. Die vorhandenen Schmelzwassersande sind wasserdurchlässig. Niederschlagswasser kann daher ungehindert bis zum ersten Hauptgrundwasserleiter versickern. Das Versickerungspotenzial wird mit „möglich“ angegeben, was als eine gute Voraussetzung für das Betreiben von Versickerungsanlagen von Oberflächenwasser eingestuft werden kann. Die Grundwasserneubildungsrate des hydrologischen Jahres 2018 wird mit 328 mm/a angegeben. Das Plangebiet hat somit eine hohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Gleichzeitig bedeutet es, dass die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber grundwasserschädlichen Einträgen wegen fehlender Deckschichten (Grundwasserhemmer) als hoch eingestuft wird.
Gemäß der Starkregenhinweis- und der Starkregengefahrenkarte der Freien und Hansestadt Hamburg befindet sich das Planungsgebiet an einem Standort, der aufgrund der Höhenverhältnisse nicht von Außengebietszuflüssen betroffen ist. Innerhalb des Plangebietes können sich im Bestand in zwei Bereichen Wasseransammlungen nach Regenereignissen bilden, die in die angrenzenden Straßen entwässern können. Diese Senken werden durch den Bebauungsplan überplant und eine neue Modellierung ist im Rahmen des Wohnungsbaus bzw. der Gestaltung der öffentlichen Parkanlage geplant. Die bestehenden Senken sind somit für die weitere Betrachtung unkritisch.
Bei Starkregen fließt das Oberflächenwasser sowohl nach Süden in Richtung Friedhof als auch nach Norden vom Grundstück ab.
4.2.6.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Bebauung führt zur anteiligen Versiegelung des Plangebietes. Es können etwa 2.800 m² versiegelt werden. Somit können etwa 1.600 m2 Fläche zusätzlich gegenüber der planungsrechtlichen Bestandssituation versiegelt werden. Die Grundwasserneubildungsrate wird im Bereich des Plangebiets durch Neuversiegelung verringert und die Überflutungsgefährdung bei Starkregenereignissen erhöht sich.
Bestimmte Bereiche werden allerdings bewusst von Bebauung freigehalten (Parkanlage und Fläche für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern), nachteilige Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt können somit verringert werden. Die Anlage von Versickerungsmulden und Rigolen oder Retentionsräumen auf der Decke des Untergeschosses wirkt sich im Bereich der Bebauung positiv auf die Überflutungsgefährdung bei Starkregenereignissen aus. Bei Errichtung eines Untergeschosses wird nicht rückhaltbares Niederschlagswasser in das Siel abgeleitete und steht der Grundwasserneubildung im Plangebiet somit nicht mehr zur Verfügung. (s. Kap. 5.6 Entwässerungskonzept)
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser können unter der Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.