Die Ausweisungen des Bebauungsplans führen zur umfangreichen Versiegelung von im derzeitigen Zustand überwiegend unversiegelten Böden. Da das Plangebiet allerdings vor dem Brand bereits bebaut und zu großen Anteilen versiegelt war, insoweit größtenteils keine gewachsenen Böden vorliegen, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als gering- bis mittelrelevant zu beurteilen.
Im Vergleich zum Bebauungsplan Bahrenfeld 10 ist nicht relevant, wie weit das Grundstück früher einmal bebaut war, sondern es ist die bestehende Baukörperfestsetzung zuzüglich einer Versiegelung von Nebenflächen, orientiert an der BauNVO 90, zu berücksichtigen (Baukörperfestsetzung ca. 800 m² zuzüglich 50 % für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen = ca.1.200 m²). In Folge des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 können bei der festgesetzten GRZ von 0,4 etwa 2.800 m² versiegelt werden. Somit können in Folge der Planung etwa 1.600 m2 Fläche zusätzlich gegenüber der planungsrechtlichen Bestandssituation versiegelt werden. Die ohnehin gering ausgeprägten natürlichen Funktionen des Bodens werden durch die Versiegelung bzw. Überbauung durch Gebäude und eine Tiefgarage in Gänze zerstört.
Außerhalb der vorgesehenen Versiegelung werden durch die Ausweisung der öffentlichen Parkanlage und Flächen zum Erhalt und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft allerdings solche Voraussetzungen im Plangebiet geschaffen, dass sich die natürlichen Bodenfunktionen dort erhalten bleiben bzw. positiv entwickeln können. In diesen Bereichen ist durch Vermeidung von Eingriffen und Förderung der natürlichen Entwicklung zu erwarten, dass sich mittel- bis langfristig positive Auswirkungen auf das Schutzgut Boden beobachten lassen.
Die auf Wohngebäuden und der Tiefgarage vorgesehenen Dachbegrünungen erfordern einen 15 cm bzw. bei Baumpflanzungen auf 18 m2 Fläche einen 80 cm hohen Substratauftrag. Die Begrünung der Dach- und Tiefgaragenflächen erzielt einen gewissen kompensatorischen Effekt. Zur Maximierung der Flächen im Plangebiet, auf denen die natürlichen Bodenfunktionen (insbesondere die der Grundwasserneubildung) aufrechterhalten werden kann, trägt die Festsetzung zur Verwendung von wasser- und luftdurchlässigem Aufbau der Geh- und Fahrwege bei.
Mit dem Bebauungsplan werden somit erhebliche Eingriffe in Form von Versiegelung in den Boden als Teil des Naturhaushalts im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes erwartet, welche allerdings durch die geeigneten Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen in einem solchen Umfang kompensiert werden können, dass kein verbleibender Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Boden nach der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Hamburger Staaträtemodell ermittelt werden konnte. Insgesamt wurde eine positive Bilanz von rd. 4.000 Punkten errechnet. Dies begründet sich überwiegend in dem neuausgewiesenen Anteil des Planungsgebiets, welcher für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft sowie mit Anpflanzungsgeboten vorgesehen ist sowie der Parkanlage.
Tabelle 2: Punktwerte für das Schutzgut Boden nach dem Staatsrätemodell (Bestand)
| Biotoptyp / Nutzung | Biotoptyp-kürzel | Fläche in m2 | Punktwert | Summe |
| Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte | AKT | 2.915 | 3 | 8.745 |
| Ruderalflur trockener Standorte | APT | 157 | 3 | 471 |
| Baumgruppe | HEG | 328 | 3 | 984 |
| Gehölz mittlerer Standorte | HGM | 786 | 3 | 2.358 |
| Ruderalgebüsch | HRR | 140 | 3 | 420 |
| Gepflanzter Gehölzbestand aus vorwiegend nicht heimischen Arten | ZHF | 494 | 3 | 1.482 |
| Sonstiger nicht oder wenig befestigter Weg | OWX | 72 | 1 | 72 |
| Sonstige Bebauung, Garage | BS | 51 | 0 | 0 |
| Straßenverkehrsfläche | VSS | 675 | 0 | 0 |
| Baugrenze Ausflugslokal nach B-Plan 10, inkl. Nebenanlagen | | 1200 | 0 | 0 |
| Summe | | 6.818 | | 14.532 |
Tabelle 3: Punktwerte für das Schutzgut Boden nach dem Staatsrätemodell (Planung)
| Biotoptyp / Nutzung | Fläche in m2 | Punktwert | Summe |
| Allgemeines Wohnen WA GRZ 0,4 (1) | 4.636 | | |
| Versiegelbare Fläche: 60 % | 2.782 | 0 | 0 |
| Baugrenzen | 1.477 | | |
| Dachbegrünung 70 % | 1.034 | 3 | 3.102 |
| Restgrünfläche: 40 % | 1.854 | | |
| Fläche für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern | 1.027 | 4 | 4.108 |
| Zu begrünende Flächen außerhalb von Baugrenzen (2) | 827 | 3 | 2.481 |
| Öffentliche Parkanlage | 1.231 | 6 | 7.386 |
| Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft | 276 | 6 | 1.656 |
| Straßenverkehrsfläche | 675 | 0 | 0 |
| Summe | | | 18.733,00 |
(1) gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darf die zulässige Grundfläche um 50 % überschritten werden
(2) Hierin enthalten sind auch Flächen, die von einer Tiefgarage unterbaut werden könnten.
Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen können erheblichen Umweltauswirkungen innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Es verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen.