4.2.3.3. Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich
Im Süden und Nordwesten des Geltungsbereichs wird eine Parkanlage ausgewiesen, und es werden in den Randbereichen des Holstenkamps und der Von-Hutten-Straße Flächen für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. In diesen Bereichen finden keine neuen Versiegelungen und damit nur unwesentliche Veränderungen des Lokalklimas statt. Zur Verringerung der zu erwartenden Auswirkungen auf Lokalklima durch Verlust von Bäumen und Vegetation wirken die Vegetationsstrukturen auf den Flächen, die zum Erhalt, zur Anpflanzung und Entwicklung von Bäumen und Sträuchern sowie zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden (vgl. § 2 Nr. 5, 6, 7 und 16 der Verordnung). Erhebliche Auswirkungen auf die lokalwirksame Kaltluftproduktion und die Produktivität des Kaltluftvolumenstroms können somit vermieden werden.
Im allgemeinen Wohngebiet werden die Dächer von Wohngebäuden mit einem mindestens 15 cm und die Dächer von Tiefgaragen und anderen unterbauten Flächen mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau versehen und begrünt (vgl. § 2 Nummer 10 und 11 der Verordnung). Das Gründach fördert die lokalklimatische Kühlungseffekte durch Verdunstung. Dies verringert die zu erwartenden Auswirkungen durch Wärmeabstrahlung auf das Lokalklima.
Wird das Niederschlagswasser nicht genutzt, soll es vollständig auf dem Grundstück über Mulden- und/oder Rigolenanlagen versickert werden. Wird ein Untergeschoss hergestellt, muss das anfallende Niederschlagswasser auf den Flächen oberhalb des Untergeschosses außerhalb der Wohngebäude über eine Retentionsschicht gesammelt und verzögert abgeleitet werden (vgl. § 2 Nr. 13 der Verordnung). Der Aufbau einer begrünten Untergeschossfläche (vgl. § 2 Nr. 11 der Verordnung) kann so ausgebildet werden, dass anfallendes Niederschlagswasser in der Retentionsschicht planmäßig zurückgehalten und über gedrosselte Abläufe verzögert abgeleitet wird.
Gründächer verzögern den Abfluss von Regenwasser. Durch die Gründächer sowie die vorgesehenen Versickerungsmulden im Randbereich der Wohnbebauung wird das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen reduziert, sodass somit auch Vorsorge gegenüber den Folgen des globalen Klimawandels geleistet wird und erhebliche Auswirkungen innerhalb des Plangebietes verringert werden.
Dem Integrierten Klimaschutzkonzept Altona (IKK Altona) vom 28.02.2019 (vgl. Kap. 3.3.5) wird durch unterschiedliche Einzelmaßnahmen entsprochen. Hierzu gehören z. B. die vorgesehenen Maßnahmen der Regenwasserversickerung und Gründächer sowie zielgerichtete, versickerungsfähige Oberflächengestaltung.
Es sind gebäudeenergetisch effiziente Wohnhäuser geplant. Dadurch wird ein relativ geringer Ausstoß an klimaschädlichen CO2-Emissionen angestrebt. Auswirkungen auf das Klima werden somit auf ein unerhebliches Maß verringert.