Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.2.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die Luftqualität im Bereich bzw. Umfeld des Planungsgebietes ist durch die Schadstoffemissionen der BAB A7 vorbelastet. Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich eine hohe Anzahl an Bäumen und Gehölzstrukturen, die insgesamt zu einer lokalen Verbesserung der belasteten Luftqualität beitragen. Durch Bäume, Gehölze und Grünflächen werden Stäube und Schadstoffe gebunden, Sauerstoff produziert und gleichzeitig wird Kohlendioxid festgelegt. Die Staubbindung und Schadstoffadsorption fördern die Reinhaltung der Luft. Die unmittelbare Belastung durch Kfz-Verkehr in der verkehrsberuhigten Zone der angrenzenden Straßen Holstenkamp und Von-Hutten-Straße kann als unterdurchschnittlich bewertet werden. Vor dem Hintergrund der derzeit durchgeführten Überdeckelung der BAB A7 und des hohen Anteils an Gehölz- und Grünflächen im direkten Umfeld des Planungsgebietes (Lutherpark, Dauerkleingärten und Friedhof Holstenkamp) sowie der Zugehörigkeit des Planungsgebietes zum Teil des Hamburger Westens als lufthygienischer Entlastungsraum kann das Planungsgebiet insgesamt als ein lufthygienisch gering belasteter Raum bewertet werden.

4.2.2.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Für den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr, der im Zuge der Wohnbebauung mit rund 60 geplanten Wohneinheiten erwartet werden kann, wird von 170 Kfz/24h ausgegangen. Die Zu- und Abfahrten zur Tiefgarage erfolgen über die Von-Hutten-Straße. Dabei werden die Zufahrten von Südwesten über die Einbahnstraße und die Abfahrten nach Nordosten in Richtung Holstenkamp angenommen. Dieser Zusatzverkehr stellt keine relevante Veränderung der heutigen lufthygienischen Situation dar. Hierdurch werden keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet.

Im Rahmen der Bebauung müssen die lokale Luftqualität positiv beeinflussende Bäume gefällt werden. Diese stehen zur Filterung von Luftschadstoffen nicht mehr zur Verfügung. Sie sind nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung geschützt und bei Fällung entsprechend zu ersetzen (s. dazu auch Kap. 4.2.7). Der Verlust von voraussichtlich ca. 17 Bäumen vor dem Hintergrund der baumreichen Umgebung (Lutherpark) wird nicht als erhebliche Auswirkung auf die lokale lufthygienische Situation bewertet, zumal Erhaltungs- und Anpflanzgebote für Bäume, Hecken und Dachbegrünungen zur Verbesserung der lufthygienischen Funktionen und Minderung von Luftbelastung beitragen. Diese werden die lufthygienische Situation wieder positiv beeinflussen. Erheblich nachteilige Auswirkungen auf die lufthygienische Situation werden somit weder im Planungsgebiet noch im übergeordneten lufthygienischen Entlastungsraum erwartet.

Baubedingt davon auszugehen, dass es im Rahmen der Bauarbeiten der Gebäude durch erhöhten PKW- und LKW-Verkehr durch Ausstoß von Abgasen zu einer kurzfristigen stark lokal wirkenden Verschlechterung der Luftqualität kommt, deren Auswirkungen allerdings als unerheblich bewertet werden.

Die Luftqualität ist im großstädtischen Kontext ein zu betrachtender Aspekt hinsichtlich gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse. In Hamburg ist verkehrsbedingt die Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub relevant. Die Schadstoffbelastung setzt sich aus der örtlichen Hintergrundbelastung sowie der verkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen. Zur Beurteilung wird die 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) herangezogen, die die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in nationales Recht umgesetzt hat. Seitens der EU wurde eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie beschlossen, die deutlich niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe vorsieht, die ab 2030 einzuhalten sind. Das Plangebiet Bahrenfeld 73 wird voraussichtlich nicht von einer Grenzwertüberschreitung betroffen sein:

Der neue Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 20 μg/m³ (Jahresmittelwert). Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurde eine flächendeckende Berechnung der Hintergrundbelastung vorgenommen. Die Hintergrundbelastung im Plangebiet liegt bei 17 μg/m³ im Jahr 2023. Die Hintergrundbelastung ist in Hamburg in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und wird unter anderem aufgrund der Verkehrswende bis 2030 weiter sinken. Auf Basis des Korrekturfaktors für die Hintergrundbelastung der RLuS (Richtlinien zur Luftqualität an Straßen) für Hamburg ist in 2030 mit einer Hintergrundbelastung von 13,4 μg/m³ im Plangebiet zu rechnen.

Nach Informationen des Umweltbundesamtes sind Grenzwertüberschreitungen im Jahr 2030 zu erwarten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung derzeit bei 34 μg/m³ liegt. Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurde auch eine Berechnung der Stickstoffdioxidgesamtbelastung an Straßenabschnitten mit einem DTV ab 5.000 Kfz/24h vorgenommen. Eine Auswertung dieses Datensatzes zeigt, dass Grenzwertüberschreitungen erst ab einem DTV von ca. 9.000 Kfz/24h zu erwarten sind. Die Verkehrstechnische Untersuchung für die Science City Bahrenfeld, welche auch als Datengrundlage für Gutachten für das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 73 genutzt wurde, prognostiziert für den nördlich des Plangebiets verlaufenden Holstenkamp einen DTV von 9.000 Kfz/24h und für die südöstlich verlaufende Von-Hutten-Straße einen DTV von 970 Kfz/24h. Die Annahmen setzen jedoch eine vollständige Entwicklung der Science City Bahrenfeld voraus, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein wird. D.h. auf dem Holstenkamp werden im Jahr 2030 deutlich geringere Verkehrsmengen erwartet als 9.000 Kfz/24h. Erst nach 2030 wird das Verkehrsaufkommen voraussichtlich sukzessive auf ca. 9.000 Kfz/24h ansteigen, die verkehrlichen Zusatzimmissionen aber durch die kontinuierliche Absenkung der Emissionen aufgrund der Verbesserungen der Fahrzeugtechnik je Fahrzeug sinken. Gleichzeitig wird auch nach 2030 die allgemeine Hintergrundbelastung weiter zurückgehen. Mit einer straßenverkehrsbedingten Zusatzbelastung, die zu einer Grenzwertüberschreitung in 2030 führt, ist daher nicht zu rechen. In Verbindung mit einer guten Belüftungssituation und einem hohen Anteil an Grünvolumen im direkten Umfeld kann insgesamt von einer Einhaltung des ab 2030 geltenden Grenzwertes ausgegangen werden.

Die neuen Grenzwerte für Feinstaub liegen bei 20 μg/m³ für PM10 bzw. 10 μg/m³ bei PM2,5. Im Jahresbericht 2023 zur Luftqualität in Hamburg wurden an Messstationen mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen und deutlich dichterer Bebauung Feinstaubwerte ermittelt, die bereits jetzt unterhalb der ab 2030 geltenden Grenzwerte liegen. Aufgrund der niedrigen Verkehrsmengen und der guten Durchlüftungsbedingungen ist auch hier von einer Grenzwerteinhaltung auszugehen.

4.2.2.3. Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Es besteht keine immissionsschutzrechtliche Erforderlichkeit für Maßnahmen. Zur Verringerung der lokal zu erwartenden Auswirkungen auf die Luftqualität durch Verlust von Bäumen und Vegetation wirken die Vegetationsstrukturen auf den Flächen, die zum Erhalt, zur Anpflanzung und Entwicklung von Bäumen und Sträuchern sowie zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden (vgl. § 2 Nr. 5, 6, 7, und 16 der Verordnung).

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