Planunterlagen: Bahrenfeld73
Begründung
4.2.3.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Der Hamburger Raum wird dem warmgemäßigten atlantischen Klimabereich zugeordnet, der durch ganzjährige milde Temperaturen aufgrund des Einflusses von Nordsee und Elbe geprägt ist. Charakteristisch sind feuchtkühle Sommer und relativ milde Winter. Der gesamte norddeutsche und Hamburger Raum zählt zu den windreichen Gebieten mit der Hauptwindrichtung aus Süd-West. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur beträgt 8 - 9 °C. Die durchschnittlichen Jahresniederschläge sind innerhalb der Stadt unterschiedlich hoch und liegen im Plangeltungsbereich bei ca. 800 mm. Die meisten Niederschläge fallen in den Monaten Juli und August, die geringsten im Februar.
Das Lokalklima ist aufgrund der Lage im innerstädtischen Raum vorbelastet, wird aber auch durch die Lage innerhalb der Landschaftsachse Volkspark geprägt. Es wird maßgeblich positiv beeinflusst durch den hohen Anteil an Baumbestand auf dem Grundstück sowie durch den hohen Anteil an Vegetation der angrenzenden Grundstücke (Dauerkleingärten und Friedhof) gepaart mit dem geringen Anteil an Versiegelung und der wenig ausgeprägten Siedlungsstruktur.
Das Plangebiet liegt gemäß Stadtklimaanalyse innerhalb eines Bereiches mit besonderer Funktion für den Luftaustausch. Vegetationsbestandene Freiflächen mit Kaltluftproduktion, dem das Plangebiet bzw. dem Verbund an Freiflächen (bestehend aus dem Abschnitt der Landschaftsachse zwischen Volkspark und Friedhof Holstenkamp) zugeordnet werden kann, stellen klimaökologische Ausgleichs- und Entlastungsräume dar und verringern die innerstädtische Wärmebelastung. Dem Planungsgebiet wird somit eine verhältnismäßig hohe Bedeutung für das Lokalklima und dem übergeordneten, auf städtischer Sicht begrenzten Klima beigemessen. Der Kaltluftvolumenstrom wird in der Karte 6: Klimaanalyse von West nach Ost dargestellt.
Insgesamt ist zu erwarten, dass im Zuge des globalen Klimawandels die Anzahl an Tagen mit hoher Wärmebelastung steigen wird und die Häufigkeit der Starkregenereignisse sowie Dürreperioden zunehmen werden. Vor dem Hintergrund erhält das Plangebiet als derzeit überwiegend unversiegelte Fläche mit einem hohen Vegetationsanteil (mit hohem Versickerungspotenzial, s. auch Kap. 4.2.6) eine verhältnismäßig hohe Bedeutung für das Schutzgut Klima.
4.2.3.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlenstoffdioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in bzw. im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien verursacht, da für den Herstellungsprozess ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.
Mit Umsetzung des Bebauungsplans werden unversiegelte Flächen versiegelt und es entstehen Gebäude innerhalb bzw. im Querverlauf zum Kaltluftvolumenstrom. Die Gebäude werden eine erhöhte Wärmeabstrahlung auslösen, die lokalklimatisch zu einer Erhöhung der Temperatur und einer Verringerung der Luftfeuchte im Plangebiet verursachen. Der Kaltluftvolumenstrom wird durch die Anordnung der Gebäude geringfügig minimiert. Insgesamt sind aufgrund der Kleinflächigkeit des Bebauungsplans keine nachhaltigen, erheblichen Verschlechterungen des globalen Klimas zu erwarten. Durch den Bau von Dachbegrünung, der Herstellung einer Parkanlage sowie den vorgesehenen Baum- und Strauchpflanzungen im Plangebiet, können negative Auswirkungen auf das Lokalklima verringert werden.
Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen werden Energiebedarfe für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt sowie klimarelevante Emissionen verursacht, insbesondere CO2. Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird.
Entsprechend der bundesweiten Ausbauziele für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der Ziele zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten Treibhausgas-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend der bundesweiten Sektorenziele bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Zielerreichung der Hamburger Klimaziele gemäß HmbKliSchG. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima sind unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nicht zu erwarten.