Planunterlagen: Bahrenfeld73
Begründung
4.2.1. Schutzgut Mensch
4.2.1.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Siedlungs- und Verkehrsstruktur
Das Plangebiet ist derzeit mit Ausnahme einer Garage unbebaut. Es finden keine Wohn- oder sonstigen Nutzungen statt. Innerhalb des Planungsgebietes gibt es keine öffentlichen Freiflächen. Ursprünglich war das Grundstück mit einem Ausflugslokal nebst großem Parkplatz bebaut und wurde privatwirtschaftlich genutzt. Das Ausflugslokal ist jedoch in 2015 abgebrannt und kurz darauf wurde das Grundstück geräumt. Seitdem liegt es brach. Im Südwesten liegt außerhalb des Plangebiets ein Mehrfamilienhaus an der Von-Hutten-Straße.
Das Planungsgebiet wird im Norden von der Straße Holstenkamp und im Süden von der Von-Hutten-Straße begrenzt. Westlich an das Planungsgebiet schließt sich die öffentliche Parkanlage Lutherpark an, welche direkt angrenzend an das Planungsgebiet mit dichtem Gehölz bestanden ist. Nördlich des Holstenkamps befinden sich Dauerkleingärten der Gartengemeinschaft Kiesgrube e.V., südöstlich liegt der Friedhof Holstenkamp. Außerhalb des Plangebietes befinden sich einige gewerblich genutzte Flächen (Parkcafé, Pflegeeinrichtung, Rehabilitationseinrichtung).
Lärm, Licht und Erschütterungen
Aufgrund der Verkehrsberuhigung auf 30 km/h entlang des Holstenkamps und der Von-Hutten-Straße bestehen nur geringe Lärmbelastungen. Eine Überschreitung der in der Rechtsprechung definierten Schwelle, ab der eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden kann, wird nicht festgestellt. Von den in der weitläufigeren Umgebung befindlichen gewerblich genutzten Flächen gehen keine Schallemissionen aus, die die geltenden Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts überschreiten. Auf das Plangebiet wirkt im Bestand kein maßgeblicher Freizeit- oder Sportlärm ein. In Bezug auf Auswirkungen auf die Umwelt können keine weiteren relevanten Licht-, Geruchs- oder Erschütterungsimmissionen oder Luftschall festgestellt werden.
Freiraum und Erholung
Das Plangebiet ist zwar zugänglich, steht der öffentlichen Erholungsnutzung allerdings derzeit nicht zur Verfügung. Außerhalb des Plangebiets schließt sich nach Westen der Lutherpark an, südöstlich der Von-Hutten-Straße liegt der Friedhof Holstenkamp. Im Norden außerhalb des Plangebietes befinden sich eine Kleingartenanlage. In rund 500 m Luftlinie entfernt befindet sich nordwestlich der Volkspark Altona. Entlang des Holstenkamps verläuft die Freizeitroute 9 Klövensteenradweg, welcher von der Binnenalster bis zum Klövensteener Wald in Rissen zur Landesgrenze nach Schleswig-Holstein führt.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Landschaftsachse Volkspark des Freiraumverbundes sowie an einer Hauptwegeverbindung der Fachkarte zum Landschaftsprogramm „Grün vernetzen“. Das Landschaftsprogramm stellt das Planungsgebiet als Parkanlage integriert als Teil des Lutherparks dar. Als Entwicklungsziel definiert das Landschaftsprogramm die Sicherung und Entwicklung von Parkanlagen in angemessener Zuordnung und Größe. Die Themenkarte Erholung/Landschaftsbild spezifiziert hier als Entwicklungsziel die Sicherung und Förderung des Bestandes in seiner Vielfältigkeit mit freier und kostenloser Zugänglichkeit.
Die Gesamtstädtische Freiraumbedarfsanalyse stellt für das Planungsgebiet einen mittleren Anteil an privaten bzw. gemeinschaftlich nutzbaren Freiräumen in Wohngebieten dar. Der Freiraumversorgungsgrad mit öffentlichen Parkanlagen wird mit >=6 m2/Einwohner angegeben. Es liegt somit nicht in einem Bereich, der nach der Freiraumbedarfsanalyse mit einem prioritären Handlungsbedarf gekennzeichnet ist. Nichtsdestotrotz besitzt das Plangebiet aufgrund der Lage innerhalb der Landschaftsachse Volkspark eine hohe Bedeutung für die Erholung, da das Potenzial für die Entwicklung als Teil des Grünen Netzes als hoch eingestuft wird.
Vertrag für Hamburgs Stadtgrün
Das Plangebiet liegt innerhalb der Flächenkulisse des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün. Der Vertrag regelt den Erhalt und die Entwicklung von Grün- und Freiflächen innerhalb einer abgestimmten Flächenkulisse in Hamburg. Diese Flächen sind möglichst von Bebauung freizuhalten und unterliegen bei Inanspruchnahme einer Kompensationspflicht. Bei der Entwicklung neuer Quartiere sollen zudem regelhaft weitere öffentliche Grünanlagen geschaffen werden, soweit sie nicht direkt an vorhandenen großen öffentlichen Parkanlagen liegen. Dies ist vorliegend der Fall; das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Lutherpark und in der Nähe des Altonaer Volksparks.
Störfallbetrieb
In ca. 550 m vom Plangebiet liegt ein Betriebsbereich nach § 3 (5a) BImSchG (Störfallbetrieb).
Es befinden sich keine Bauwerke oder Nutzungen im Planungsgebiet oder unmittelbarem Umfeld, das elektromagnetische oder radioaktive Strahlungen hervorruft, welche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwarten ließen.
Kampfmittel
Auf den Flächen des Plangebiets kann das Vorhandensein von Bombenblindgängern aus dem 2. Weltkrieg nicht ausgeschlossen (siehe Kap. 3.2.4).