Planunterlagen: Bahrenfeld73

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1. Einleitung

Grundsätzlich sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Für diese Belange ist nach § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen. Im Rahmen des Umweltberichtes werden die Bestimmungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 14ff BNatSchG behandelt.

4.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

Ziel des Bebauungsplanes ist es, vor dem Hintergrund des großen Wohnraumbedarfs in Hamburg, der hohen Lagegunst des Plangebietes zentral im Bezirk Altona sowie aktueller und zukünftiger städtebaulicher Entwicklungen im Zusammenhang mit der Überdeckelung der BAB A 7 das bisher brachliegende Flurstück 2815 im nördlichen Teilbereich einer Wohnnutzung zuzuführen. Es ist die Realisierung von ca. 60 Wohneinheiten beabsichtigt.

Darüber hinaus soll, mit dem Ziel der Erweiterung des westlich angrenzenden Lutherparks und der damit einhergehenden weiteren Ausgestaltung und Aufwertung der Volkspark-Landschaftsachse, der südliche Teilbereich des Flurstücks 2815 sowie ein Streifen am westlichen Plangebietsrand als öffentliche Parkanlage hergestellt werden.

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang

Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet im Norden sowie zwei Öffentliche Grünflächen (Parkanlage FHH) im Westen und Süden fest. Das allgemeine Wohngebiet wird mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt. Es werden drei Baufelder ausgewiesen sowie parallel zum Straßenverlauf des Holstenkamps und der Von-Hutten-Straße Flächen um Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern. Darüber hinaus wird ein Teil der Von-Hutten-Straße als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Hinzu kommen textliche Festsetzungen im Verordnungstext mit Regelungen unter anderem zur Überschreitung von Baugrenzen, Zulässigkeit von Tiefgaragen, zur Gestaltung und Anpflanzungen sowie Entwässerung. Folgende Festsetzungen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Lärmminderung sind vorgesehen:

Natur- und Landschaftsschutz:

  1. Erhalt und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern: Keine Geländeänderungen und Abgrabungen im Wurzelbereich (Ausnahmen möglich); Pflanzpflicht für kleinkronige oder großkronige Bäume je nach Grundstücksgröße.
  2. Einheimische Baumarten: Vorgeschriebene Mindestgrößen, dauerhafter Erhalt und Ersatz bei Verlust; Vegetationsflächen um die Bäume verpflichtend.
  3. Grünflächen und Begrünung:
  4. Dachbegrünung (70 % der Flächen) mit durchwurzelbarem Substrat und standortgerechten Pflanzen.
  5. Innenhofflächen mit mindestens 80 cm Substrataufbau begrünen (Ausnahmen für Wege, Terrassen etc.).
  6. Wege und Außenbereiche: Geh- und Fahrwege müssen wasser- und luftdurchlässig sein.
  7. Nist- und Fledermauskästen: Vorgaben zur Anzahl und Anbringung von Nisthilfen und Fledermauskästen.
  8. Lichtschutz: Einschränkungen für Außenbeleuchtung (warmweiß, insektenfreundlich, keine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen).
  9. Ausgleichsflächen: Pflanzung einheimischer Gehölze und lineare Heckenstrukturen sowie externe Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft.
  10. Parkanlagen: Flächen im Süden und Nordwesten des Gebiets festgelegt.

Lärmminderung:

  • Wohn- und Schlafräume müssen bevorzugt an lärmabgewandten Seiten liegen.
  • Wenn dies nicht möglich ist, ist baulicher Schallschutz (an Fenstern, Türen, Wänden, Dächern) für die Räume erforderlich.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: