Planunterlagen: Steilshoop12

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5.3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Mit dem Bebauungsplan Steilshoop 12 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Flächen für Wohnen, Arbeiten, Freizeit- und Sporteinrichtungen geschaffen. Festgesetzt werden im Wesentlichen Allgemeine Wohngebiete, Flächen für den Gemeinbedarf Bildung und soziale Zwecke, Fläche für Sportanlagen, Straßenverkehrsflächen sowie Grünflächen und Fläche für die Regelung des Wasserabflusses. Das Plangebiet umfasst ein ca. 7,0 ha großes Areal im Umfeld des Fritz-Flinte-Rings.

Für die einzelnen Umweltschutzgüter ergeben sich nachfolgende erhebliche Auswirkungen der Planung und daraus resultierende Maßnahmen.

Bezogen auf das Schutzgut Mensch wird es nach der Umsetzung des Bebauungsplans zu Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht und Verschattung kommen. Zur Vermeidung von erheblichen nächtlichen Lärmbelastungen durch die Tiefgaragen-Zufahrten werden Festsetzungen zur Grundrissgestaltung und zu baulichen Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan getroffen. Der Lärmbelastung durch die Sportanlage wird mit einer Festsetzung zu baulichen Schallschutzmaßnahmen (z.B. verglaste Vorbauten) für Aufenthaltsräume im östlichen Allgemeinen Wohngebiet begegnet. Die Besonnungsverhältnisse der Wohnungen im Plangebiet kann durch geeignete Wohnungsanordnung und Grundrissorganisation optimiert oder durch breitere Fensteröffnungen verbessert werden.

Die Luftqualität im Plangebiet wird durch den zusätzlichen Straßenverkehr und die neuen Nutzungen nach realisierter Bebauung nicht relevant zusätzlich belastet.

Die Versiegelung für Bebauung und Erschließung und die Entfernung von Gehölzbeständen können zu Veränderungen des lokalen Klimas führen. Klimaschutzrelevante Auswirkungen können außerdem im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb zukünftiger Nutzungen entstehen. Durch die Festsetzung von Dauerkleingärten und Spielplatz werden dagegen Grünflächen mit kleinklimatischen Funktionen gesichert. Die neue Fläche für die Regelung des Wasserabflusses übernimmt zusätzlich kleinklimatische Funktionen. Mit Dachbegrünung, Begrünung auf nichtüberbauten Tiefgaragen, flächigen Baum- und Strauchanpflanzungen sowie Baumanpflanzungen werden die negativen Auswirkungen ebenfalls deutlich gemindert.

Nach dem neuen Bauplanungsrecht werden die vollständig nutzbaren Flächen neu geordnet. Der Anteil an bebaubarer Fläche – Flächen für den Gemeinbedarf einschließlich neuer Allgemeiner Wohngebiete – reduziert sich um 1,8 ha. Zusätzliche 0,3 ha können als Straßenverkehrsflächen genutzt werden. Flächen für Sportnutzung vergrößern sich um 0,2 ha. Der Anteil an Grünflächen inkl. grünbetonter Fläche für die Regelung des Wasserabflusses steigt um 1,3 ha.

Die Realisierung der vorgesehenen Bebauung und Erschließung führt punktuell zu einer Neuversiegelung und damit zu einem vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. An anderer Stelle werden Grünflächen gesichert und mit der Bebauung der Anteil offener Bodenfläche vergrößert. Durch Dachbegrünungen und Begrünungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen zusätzlich gemindert werden.

Bezogen auf das Schutzgut Wasser verlieren nicht versiegelte Flächen durch Überbebauung oder Versiegelung ihre Funktion für eine Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. In Teilen ist mit einer Erhöhung des Oberflächenabflusses zu rechnen. An anderer Stelle entstehen Offenbodenflächen der nicht versiegelbaren Grundstücksflächen oder werden in Grünflächen gesichert. Möglich ist eine verminderte Grundwasserneubildungsrate vor Ort und erhöhte Einleitmengen in das öffentliche Sielnetz und die Vorfluter. Zur Minderung des Oberflächenabflusses sind Wege in wasserdurchlässigem Aufbau, Vegetationsflächen und Retentionsgründächer festgesetzt. Vorhandene Oberflächengewässer werden in das Entwässerungssystem integriert und durch einen neuen Entwässerungsgraben ergänzt. Geplant ist eine gedrosselte Einleitung in die Gewässer und den Bramfelder See als Vorflut. Indirekte Auswirkungen auf die Gewässer sind durch Wasserhaltungsmaßnahmen in den Baugruben möglich; daher werden Schutzmaßnahmen im nachfolgenden Genehmigungsverfahren festgelegt.

Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist durch die Realisierung des Bebauungsplans in Teilen mit Beeinträchtigungen durch Überbauung und Versiegelung von vorbelasteten Flächen zu rechnen. An anderer Stelle werden Grünflächen gesichert und entstehen mit neu festgesetzten Gehölzstreifen und nicht überbaubaren zu begrünenden Flächenanteilen neue Lebensräume. Wertvolle Gehölzstrukturen werden als Lebensraum, potenzielle Fledermaus-Leitlinien und für den lokalen Biotopverbund erhalten oder neu entwickelt. Zur zusätzlichen Minderung werden vielfältige Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Schutzvorkehrungen sind vorgesehen, um negative Auswirkungen auf Bäume sowie im Plangebiet befindliche und anschließende gesetzlich geschützte Gewässerbiotope durch Veränderungen der Grund-/Schichtenwasserverhältnisse zu vermeiden (siehe auch Schutzgut Wasser). Bezogen auf den Artenschutz wird, neben der Erhaltung von Gehölzstrukturen, zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte eine gezielte und für den Schutz wildlebender Tiere optimierte Außenbeleuchtung festgesetzt. Hierdurch werden erhebliche Störungen und Beeinträchtigungen von Fledermäusen vermieden. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind weitere Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu konkretisieren und umzusetzen sind. Hierzu zählen u.a. eine Bauzeitenregelung für Fäll- und Abrissarbeiten und die Installation von Nistkästen und Fledermauskästen bei einem Verlust potenzieller Habitatbäume.

Das Landschafts- und Stadtbild wird sich gegenüber dem Bestand verändern. Die bisherige Sportfläche wird stärker bestimmt durch eine neue mehrgeschossige Bebauung mit urbanem Charakter. Eine stärkere Durchmischung aus Bebauung, Grünflächen und Sportanlagen fördert einen vermittelnden Siedlungsrand zwischen der Großwohnsiedlung und den nördlich gelegenen Grünflächen. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern bzw. teilweise für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und Maßnahmen zur Durch- und Begrünung erfüllen wesentliche Funktionen zur Einbindung der Bebauung in das Umfeld und können die negativen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes mindern. Das Landschaftsbild wird im Plangebiet entsprechend den planerischen Vorgaben neugestaltet.

Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist durch die geplante Bebauung nicht betroffen. Denkmäler oder Bodendenkmäler sind im Plangebiet und angrenzend nicht vorhanden.

Die Eingriffsregelung wurde angewandt. Nach § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren; daher erfolgt die Gegenüberstellung im Grundsatz auf Basis des bisherigen und des neuen Planungsrechtes. Im Vergleich zum bisherigen Planungsrecht ergeben sich durch die Umsetzung des neuen Bebauungsplans einschließlich der festgesetzten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen, die über das bereits planungsrechtlich zulässige Maß hinausgehen. Externe Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich.

Planungsalternativen wurden im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens geprüft. Hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen wären durch die Realisierung der geprüften Varianten keine wesentlich unterschiedlichen Auswirkungen zu erwarten.

Zum Monitoring erfolgt die Überwachung im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundes-Immissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie weiterer gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden. Weitergehende Maßnahmen zum Monitoring sind nicht vorgesehen.

5. Planinhalt und Abwägung

Der Bebauungsplan Steilshoop 12 dient der Umsetzung des im Funktionsplan dargelegten städtebaulich-landschaftsplanerischen Konzepts für die Nutzbarmachung von baulichen Nachverdichtungspotenzialen für die Schaffung von attraktivem Wohnraum sowie die Sicherung und Erweiterung von wohnortnahen Sport- und Spielflächen, die Sicherung bestehender sozialer und Bildungseinrichtungen und Grün- bzw. Erholungsflächen im Stadtteil Steilshoop.

Das Vorhaben dient der Stärkung der Innenentwicklung und der Aufwertung des Standortes bei gleichzeitiger Schonung des Außenbereichs. Im Einzelnen sollen die folgenden Planungsziele durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden:

  • die Herstellung von qualitätsvollem, auch für mittlere Einkommen sowie unterschiedliche Haushaltsgrößen geeignetem Wohnraum, insbesondere kostengünstigen Wohnraum und der dafür erforderlichen verkehrlichen Erschließungsflächen
  • Sicherstellung einer ausgewogenen, dem Standort angemessenen Dichte,
  • Verlagerung und Neuerrichtung einer öffentlichen Sportanlage inkl. Vereinsheim und Stellplatzanlage,
  • Sicherung einer bestehenden öffentlichen Sportanlage (Kunstrasen-/Bolzplatz),
  • Sicherung öffentlicher Grünflächen (inkl. Biotopflächen) sowie von Gemeinbedarfsflächen,
  • Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen.

Nachfolgend werden zunächst das dem Bebauungsplan zugrunde liegende Bebauungs- und Nutzungskonzept und anschließend die für das Plangebiet geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans detailliert erläutert und begründet.

5.1. Städtebaulich-landschaftsplanerisches Konzept

Infolge von schulischen Umstrukturierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Bündelung der schulischen Nutzungen auf dem "Campus Steilshoop", östlich des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans, ergibt sich insbesondere durch freiwerdende schulische Flächen die Möglichkeit der Neugestaltung des nördlichen Siedlungsbereiches Steilshoop einschließlich dringend benötigtem Wohnungsbau.

Zur Findung eines dem Ort und der Lage angemessenen und umsetzbaren städtebaulichen Konzepts mit großer freiräumlicher Qualität wurde für das Plangebiet in Verbindung mit den weiter nordöstlich gelegenen Flächen (Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11) ein städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der über den Wettbewerb qualifizierte städtebauliche Entwurf wurde weiterentwickelt und unter Einbeziehung der unterschiedlichen Fachplanungen weiter ausgearbeitet. Der daraus entwickelte Funktionsplan bildet die Grundlage für das hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren.

Der städtebauliche Entwurf sieht auf zwei Baufeldern (Baufeld A und B) im Bereich des bisherigen Fußballplatzes (A) und des ehemaligen Schulerweiterungsgrundstücks (B) eine wohnbauliche Entwicklung vor. Es verfolgt auf beiden Baufeldern eine in den Höhen differenzierte geschlossene Blockrandbebauung, die durch ihre Bauform eine klare Zonierung des Wohnumfeldes sowie ruhige Innenhöfe und nutzbare Freiflächen schafft. Leitgedanke ist die Entwicklung neuer identitätsstiftender Wohnquartiere, die den baulichen Kontext zeitgemäß interpretieren und ihn im bewussten Umgang weiterentwickeln. Die vorgesehenen Bebauungsstrukturen bilden eine klare Siedlungskante und erreichen durch die räumliche Gliederung unterschiedliche Fassaden und Gebäudehöhen eine ansprechende Gestalt.

Im Weiteren wird der auf dem Baufeld A bestehende Fußballplatz nach Osten, nördlich des Baufelds B, verlagert und bleibt somit im Plangebiet bestehen. In diesem Zuge soll der Fußballplatz erweitert und durch ein Vereinsheim sowie dem Bedarf entsprechende Stellplätze ergänzt werden.

Der vorhandene Kunstrasen-/Bolzplatz, der Aktivspielplatz, eine Teilfläche der Kleingartenanlage des örtlichen Kleingartenvereins sowie die Produktionsschule und das Tierhaus nebst einer Kindertagesstätte eines etablierten örtlichen Trägers bleiben bestehen und werden planungsrechtlich gesichert.

Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung wird auch die verkehrliche Erschließung neu organisiert, so dass künftig sowohl eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung sowie eine öffentliche Erschließungsstraße mit Wendekehre, ergänzt durch öffentliche Besucherparkstände, durch bzw. in das Quartier führen. Die Abfallentsorgung erfolgt über zentrale Müllsammelstellen (Unterflursysteme) auf Privatgrund und deren dortigen Abholung.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: