Planunterlagen: Steilshoop12

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4. Planungsalternativen und Nullvariante

4.4.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

Die Standorte für die Wohnbebauungen wurden nicht erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgelegt, sondern ergeben sich aus den gesamtstädtischen Zielvorstellungen des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ und dem daraus konkretisierten Wohnungsbauprogramm Wandsbek.

Die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für die Siedlungsentwicklung Steilshoop-Nord durch sechs teilnehmende Planungsbüros entwickelt, aus dem ein Siegerentwurf hervorgegangen ist. Da diese Planungsalternativen vor dem Hintergrund der gleichen planerischen Zielsetzung entstanden sind, war die Varianz hinsichtlich Beurteilungskriterien wie zum Beispiel Flächeninanspruchnahme gering. Hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen wären daher durch die Realisierung der geprüften Varianten keine wesentlich unterschiedlichen Auswirkungen zu erwarten.

Der Siegerentwurf wurde ausgewählt, da er im Vergleich zu den anderen Planungsvarianten in Bezug auf die städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten am höchsten bewertet wurde. Insbesondere der Ansatz ruhige Kanten zum Siedlungsrand und zur umgebenden Bebauung auszubilden sowie die kleinteilige Variation der Höhen und Gebäudefassaden unterschieden sich zu den Planungsvarianten und ermöglichen eine Einfügung in den Kontext der vorhandenen Strukturen. Der Entwurfsansatz bietet eine hinreichende Flexibilität und damit die Möglichkeit preisgünstigen Wohnungsbau zu schaffen. Die Blockrandstrukturen bieten durch die lärmabschirmende Wirkung eine gute Lösung, um auf die vorhandene Sportlärmthematik zu reagieren und gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen. Ebenso werden durch die städtebauliche Figur des Blockrands große zusammenhängende und nutzbare Freiraumstrukturen für die neuen Bewohnenden erzeugt und der Erschließungsaufwand reduziert.

Die anderen fünf Planungsvarianten wurden u.a. nicht für die Umsetzung ausgewählt, da die städtebaulichen Dispositionen in Summe zu der vorhandenen Großwohnsiedlung zu kleinteilige Strukturen, keine prägenden Raumkanten und teilweise keine Lösung bzgl. der Sportlärmimmissionen angeboten haben.

Aus dem Siegerentwurf wurde der Funktionsplan zum Bebauungsplan weiterentwickelt. Innerhalb der Fortschreibung des Funktionsplans wurden die unterschiedlichen Fachplanungen (z.B. Erschließung, Entwässerung, Freiraumplanung) einbezogen.

4.4.2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) unterscheidet sich nicht wesentlich von der Bestandssituation, die in den vorherigen Kapiteln für die einzelnen Umweltschutzgüter beschrieben und bewertet wurde.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Realbestand in größeren Teilen von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans abweicht und der Flächennutzungsplan wiederum von dem Bebauungsplan abweichende Darstellungen enthält. Hieraus ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für eine Entwicklung des Plangebietes ohne Realisierung des neuen Planungsrechtes.

Der rechtsgültige Bebauungsplan lässt neben einzelnen Grünflächen eine großflächige Schulnutzung zu, während der Flächennutzungsplan das Plangebiet zum größeren Teil als Grünflächen und im Südosten und geringfügig im Süden als Wohnbauflächen darstellt.

Diverse Nutzungen und Strukturen im Norden und Westen bestehen aus den 1970er bis 1980er Jahren, bauliche Veränderungen haben sich seit den ca. 2.000er Jahren durch Abriss von Schulbebauung und Neubebauung ergeben. Da diese Realnutzungen zu großen Teilen in den neuen Bebauungsplan integriert werden sollen, wird für diese Bereiche perspektivisch keine wesentliche Veränderung erwartet. Für die brachliegenden, ehemaligen Schul-Abrissflächen wird eine Entwicklung wertvoller Biotopstrukturen nicht als realistisch angesehen, hier ist kurzfristig eine Zwischennutzung wahrscheinlich.

Im Südosten wird die festgestellte Darstellung von Wohnbauflächen wahrscheinlich zu einer Neuaufnahme einer entsprechenden städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich führen.

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