Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.2. Bestehender Grünordnungsplan

Der Grünordnungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 (GOP) vom 11. Juni 1998 enthält Festsetzungen zur Renaturierung des Schlickhügels nach Beendigung der Einlagerung von Baggergut. Dazu ist insbesondere festgesetzt, dass die Oberfläche abgeschlossener Teilbauabschnitte unmittelbar nach Fertigstellung zu rekultivieren ist.

Der GOP macht Vorgaben zur zu nutzenden Wiesensaatmischung und zur Qualität der Gehölzpflanzungen sowie zur Herstellung von Wegen in wasser- und luftdurchlässigem Material. Gemäß GOP ist die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf allen nicht überbaubaren Flächen unzulässig.

In der Planzeichnung des GOP sind des Weiteren zwischen der Deponie-Fläche und der Bundesautobahn Ausgleichsflächen festgesetzt, auf denen eine offene Ruderalflur entstehen soll.

Im nordwestlichen Bereich, außerhalb des Geltungsbereichs des Planfeststellungsverfahrens, trifft der Grünordnungsplan naturschutzfachliche und landschaftsplanerische Festsetzung, die sich auf den ehemals dort geltenden Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 beziehen und durch die Aufstellung des Bebauungsplans Moorfleet 16 als funktionslos zu betrachten sind (siehe hierzu auch Kap. 1 und 5.9).

3.2.3. Planfeststellungsbeschluss

Für den Bereich der bestehenden Deponie gilt der Planfeststellungsbeschluss vom 3. August 2001 inklusive nachfolgender Änderungsgenehmigungen, Anzeigen und Erlaubnisse sowie Rekultivierungskonzept.

3.2.4. Altlasten und altlastenverdächtige Flächen

Weite Teile des Plangebiets sind im Oberboden stark mit Schwermetallen belastet. Weiterhin befinden sich nordöstlich der Deponie Bodenablagerungen aus dem Bau des Umschlagbahnhofes Billwerder.

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