Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.2. Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für den Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans und Grünordnungsplans im Bereich der Deponie das Milieu „Sonderstandort“, im Westen sowie nördlich der A 1 das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“, im Nordosten im Bereich der Kleingärten das Milieu „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ sowie südöstlich angrenzend das Milieu „Naturnahe Landschaft“ dar. Der Moorfleeter Schlauchgraben am westlichen Plangebietsrand und der Moorfleeter Hauptentwässerungsgraben sind als „Gewässerlandschaft“ dargestellt. Am nordöstlichen und südlichen Plangebietsrand sind „grüne Wegeverbindungen“ dargestellt. Die A 1 ist als Milieu „Autobahn oder autobahnähnliche Straße“ dargestellt.

Der gesamte Geltungsbereich ist überlagert von der Darstellung „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“.

In der Karte Arten und Biotopschutz des Landschaftsprogramms werden für den Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans und Grünordnungsplans im Bereich der Deponie der Biotopentwicklungsraum 15b „Spülfelder und sonstige Ablagerungen“, im Westen sowie nördlich der A 1 der Biotopentwicklungsraum 14a „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“, im Nordosten im Bereich der Kleingärten der Biotopentwicklungsraum 10e „Sonstige Grünanlage“ sowie südöstlich angrenzend der Biotopentwicklungsraum 7 „Dünen, Heiden und sonstige Trockenbiotope“ dargestellt. Der Moorfleeter Schlauchgraben am westlichen Plangebietsrand und der Moorfleeter Hauptentwässerungsgraben sind als Biotopentwicklungsraum 3a „Übrige Fließgewässer“ dargestellt.

Der Geltungsbereich übernimmt eine wichtige Funktion zur Biotopvernetzung. Entsprechend führt über die bisher als Sondergebiet festgesetzte Fläche eine Sonstige Verbundbeziehung in Südwestrichtung und nach Norden sowie entlang der Entwässerungsgräben ein linearer Biotopverbund.

Die A 1 ist als Biotopentwicklungsraum 14b „Autobahn u.a.“ dargestellt.

3.2. Andere rechtlich beachtliche Tatbestände

3.2.1. Bestehender Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22, festgestellt am 5. Juni 1998, setzt die Deponieflächen als „Fläche für Aufschüttungen“ fest. Für den Schlickhügel ist eine maximal zulässige Höhe von 38 m über Normalnull (NN) festgesetzt. Die der Deponie zugeordneten Betriebsflächen entlang der Amandus-Stubbe-Straße sind als Sondergebiete „Betriebsfläche“ festgesetzt.

Die bestehende Kleingartenanlage ist als private Grünfläche (ohne Zweckbestimmung) festgesetzt. Weitere Festsetzungen umfassen die Straßenverkehrsfläche der heutigen Amandus-Stubbe-Straße (als „Planstraße A“ bezeichnet) sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Weitere Festsetzungen nordwestlich der Bundesautobahn-Anschlussstelle Moorfleet (u.a. Mischgebiet, Sondergebiet „Schaustellerplatz“) sind zwischenzeitlich durch den Bebauungsplan Moorfleet 16 vom 12. Februar 2011 überplant worden.

Des Weiteren enthält der Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 verschiedene nachrichtliche Übernahmen. Innerhalb bzw. an die Fläche für Aufschüttungen angrenzend, befinden sich einige Wasserflächen: der südliche Bahngraben mit anschließendem Teich und Verbindung zum Randgraben, der Feldhofegraben, der Moorfleeter Schlauchgraben und der Neue Moorfleeter Schlauchgraben, sowie der Moorfleeter Schöpfwerksgraben. Ein geplanter Speicherteich ist als unverbindliche Vormerkung in der Planzeichnung dargestellt. Weiterhin verlaufen am westlichen Rand des Plangebiets eine 110 kV- Hochspannungsleitung sowie eine unterirdische Gas- /Abwasserleitung und sind im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet. Der Bereich der Fläche für Aufschüttungen ist als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. Des Weiteren sind die Ausgleichsflächen für die DB-Huckepackanlage, sowie die Bundesautobahnen A 1 und A 25 mit der vorgesehenen Anschlussstelle nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen worden.

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