3.1.2. Landschaftsprogramm
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für den Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans und Grünordnungsplans im Bereich der Deponie das Milieu „Sonderstandort“, im Westen sowie nördlich der A 1 das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“, im Nordosten im Bereich der Kleingärten das Milieu „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ sowie südöstlich angrenzend das Milieu „Naturnahe Landschaft“ dar. Der Moorfleeter Schlauchgraben am westlichen Plangebietsrand und der Moorfleeter Hauptentwässerungsgraben sind als „Gewässerlandschaft“ dargestellt. Am nordöstlichen und südlichen Plangebietsrand sind „grüne Wegeverbindungen“ dargestellt. Die A 1 ist als Milieu „Autobahn oder autobahnähnliche Straße“ dargestellt.
Der gesamte Geltungsbereich ist überlagert von der Darstellung „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“.
In der Karte Arten und Biotopschutz des Landschaftsprogramms werden für den Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans und Grünordnungsplans im Bereich der Deponie der Biotopentwicklungsraum 15b „Spülfelder und sonstige Ablagerungen“, im Westen sowie nördlich der A 1 der Biotopentwicklungsraum 14a „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“, im Nordosten im Bereich der Kleingärten der Biotopentwicklungsraum 10e „Sonstige Grünanlage“ sowie südöstlich angrenzend der Biotopentwicklungsraum 7 „Dünen, Heiden und sonstige Trockenbiotope“ dargestellt. Der Moorfleeter Schlauchgraben am westlichen Plangebietsrand und der Moorfleeter Hauptentwässerungsgraben sind als Biotopentwicklungsraum 3a „Übrige Fließgewässer“ dargestellt.
Der Geltungsbereich übernimmt eine wichtige Funktion zur Biotopvernetzung. Entsprechend führt über die bisher als Sondergebiet festgesetzte Fläche eine Sonstige Verbundbeziehung in Südwestrichtung und nach Norden sowie entlang der Entwässerungsgräben ein linearer Biotopverbund.
Die A 1 ist als Biotopentwicklungsraum 14b „Autobahn u.a.“ dargestellt.