Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7.1. Aufhebung der Straßenverkehrsflächen

Die Amandus-Stubbe-Straße ist im Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt (in der Planzeichnung als „Planstraße A“ bezeichnet). Mit Aufhebung des Bebauungsplans wird die planungsrechtliche Straßenverkehrsflächenfestsetzung aufgehoben. Die Amandus-Stubbe-Straße bleibt jedoch weiterhin als öffentliche Straße gewidmet, so dass die Aufhebung des Bebauungsplans für die Straßennutzung keine Auswirkungen hat. (Auch in anderen Gebieten der Stadt, insbesondere in solchen Bereichen, für die ein Baustufenplan die planungsrechtliche Grundlage bildet, sind die Erschließungsstraßen nicht planungsrechtlich festgesetzt.)

Der innerhalb des Aufhebungsgebiets liegende Anteil des Hauptverkehrsstraßennetzes im Verlauf der Andreas-Meyer-Straße bis zur Auffahrt Moorfleet in Fahrtrichtung Norden an der Amandus-Stubbe-Straße ist darüber hinaus durch die Planfeststellung zur Erweiterung der Bundesautobahn A 1 rechtlich gesichert. Für die Hauptverkehrsstraßen hat die Aufhebung des Bebauungsplans demnach keine rechtlichen Auswirkungen.

5.7.2. Verkehrliche Auswirkungen

Nach Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 wird die verkehrliche Erschließung der Deponie über die Amandus-Stubbe-Straße unverändert fortbestehen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 2001 wurden täglich 65 bis 325 LKW-Fahrten pro Richtung für den Schlicktransport prognostiziert (Erhöhung der Gesamtverkehrsmenge um 2 bis 3%). Aufgrund der bestehenden starken Verkehrslärmvorbelastung wurde von keiner wahrnehmbaren Erhöhung der straßenverkehrsbedingten Lärmemissionen ausgegangen.

Nach Aufhebung des Bebauungsplans bleibt der Planfeststellungsbeschluss vom 3. August 2001 weiterhin gültig. Die Bebauungsplanaufhebung selbst führt daher nicht zu unmittelbaren verkehrlichen Auswirkungen.

Im Zuge der Kapazitätserhöhung der Deponie werden die mit dem Deponiebetrieb verbundenen verkehrlichen Auswirkungen geprüft und bewertet. Aufgrund der deutlich verlängerten Laufzeit und der städtebaulichen Entwicklungen im Umfeld der Deponie (u.a. Oberbillwerder) soll im Zuge des Planfeststellungsverfahrens ein Konzept zur umwelt- und bewohnerverträglichen Abwicklung der Deponieverkehre entwickelt werden.

Über die Amandus-Stubbe-Straße führt die Buslinie 230 mit der Haltestelle „Gewerbegebiet Moorfleet“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Moorfleet 9/ Billwerder 22. Die Buslinienführung ist von der Aufhebung des Bebauungsplans nicht betroffen.

5.8. Immissionsschutz

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 entfällt die Festsetzung eines Lärmschutzwalls auf der Nordseite der Bundesautobahn A 1, im Bereich des bestehenden Schaustellerplatzes. Anstelle des dort festgesetzten Walls wurde allerdings zwischenzeitlich eine Lärmschutzwand errichtet, so dass die Festsetzung eines Lärmschutzwalls als obsolet zu betrachten ist und deren Wegfall keine immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen hat.

Der Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 beinhaltet darüber hinaus keine Festsetzungen zum Immissionsschutz in Bezug auf die Deponienutzung. Maßnahmen zur Reduzierung der mit dem Betrieb der Baggergutmonodeponie verbundenen Emissionen (insbesondere Lärmemissionen und Staub) wurden im Rahmen der Planfeststellung bestimmt und gelten nach Aufhebung des Bebauungsplans fort. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans kommt es daher zu keiner Änderung der Immissionssituation und auch nicht zu einem Wegfall von Immissionsschutzmaßnahmen.

Auswirkungen der Kapazitätserhöhungen im Hinblick auf Immissionsbelastungen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft und – sofern erforderlich – entsprechende Maßnahmen festgelegt.

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