5.7.1. Aufhebung der Straßenverkehrsflächen
Die Amandus-Stubbe-Straße ist im Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt (in der Planzeichnung als „Planstraße A“ bezeichnet). Mit Aufhebung des Bebauungsplans wird die planungsrechtliche Straßenverkehrsflächenfestsetzung aufgehoben. Die Amandus-Stubbe-Straße bleibt jedoch weiterhin als öffentliche Straße gewidmet, so dass die Aufhebung des Bebauungsplans für die Straßennutzung keine Auswirkungen hat. (Auch in anderen Gebieten der Stadt, insbesondere in solchen Bereichen, für die ein Baustufenplan die planungsrechtliche Grundlage bildet, sind die Erschließungsstraßen nicht planungsrechtlich festgesetzt.)
Der innerhalb des Aufhebungsgebiets liegende Anteil des Hauptverkehrsstraßennetzes im Verlauf der Andreas-Meyer-Straße bis zur Auffahrt Moorfleet in Fahrtrichtung Norden an der Amandus-Stubbe-Straße ist darüber hinaus durch die Planfeststellung zur Erweiterung der Bundesautobahn A 1 rechtlich gesichert. Für die Hauptverkehrsstraßen hat die Aufhebung des Bebauungsplans demnach keine rechtlichen Auswirkungen.