5.9.4. Kennzeichnungen
Als Kennzeichnung wird in den Bebauungsplan eine archäologische Vorbehaltsfläche übernommen.
Als Kennzeichnung wird in den Bebauungsplan eine archäologische Vorbehaltsfläche übernommen.
Zur Verwirklichung der öffentlichen Grünfläche ist der Ankauf von Flächen erforderlich. Enteignungen können nach den Vorschriften des fünften Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs durchgeführt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die bestehenden Bebauungspläne im Plangebiet werden aufgehoben.