Planunterlagen: Rahlstedt132
Begründung
4.4.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Grundsätzlich andere Planungsmöglichkeiten (Alternativen), die zu einer erheblichen baulichen Verdichtung in den Allgemeinen Wohngebieten des Plangebiets führen würden, wurden nicht untersucht, da sie sich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen und zu einer Gefährdung des Planungsziels von Strukturerhalt und -entwicklung führen würden.
Es wurde geprüft, ob die Lage des Wanderweges nördlich der Stellau sinnvoller wäre als auf der Südseite. Für ein mehrfaches Verschwenken des geplanten Wanderweges von einer Uferseite zur anderen wären aufwendige und kostenintensive Brückenbauten erforderlich. Die Lage des Wanderweges südlich der Stellau dient außerdem der Minimierung der Betroffenheit von Privateigentümern. Bei der Realisierung des Weges auf der Südseite sind acht Privateigentümer weniger von Flächenverkauf betroffen als bei einer nördlichen Lage. Durch Fortführung des bestehenden Weges zwischen Rahlstedter Straße und dem Abzweig des Klettenstiegs entstehen auf der Südseite zudem weniger Aufwand und Kosten. Nördlich der Stellau befindet sich zudem ein naturnaher Teich, der bei einer Wegeführung südlich der Stellau erhalten werden kann. Außerdem bestünde im Zusammenhang mit der Realisierung eines Wanderweges nördlich der Stellau ein voraussichtlich nicht bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand überwindbares Hindernis: Östlich des Eilerswegs grenzt ein privates Grundstück (Flurstück 3688) auf ca. 35 m Länge unmittelbar an die sehr steile Stellau-Böschung, deren Höhenunterschied zum Gewässerbett durch eine Stützmauer abgefangen wird. Bei einem für die Anlage eines Weges erforderlichen Rückkauf des ehemaligen städtischen Böschungsbereichs hätte das Grundstück (Flurstück 694) keine Belegenheit mehr, da hier die einzige Möglichkeit für die Grundstückszufahrt besteht. Die Bedeutung und das Gewicht der Erschließung des privaten Grundstücks ist in der Abwägung höher zu bewerten als die auf den südlich der Stellau gelegenen privaten Grundstücken vorliegende gärtnerische Nutzung. Die vorgenannten Gründe lassen den Verlauf des Weges nördlich der Stellau mit vertretbarem Aufwand nicht zu.
4.4.2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Ein Verzicht auf die Planung (Nullvariante) würde das Beibehalten des unbeplanten Innenbereichs im nördlichen Bereich der Grundstücke bedeuten. Hierdurch könnte es im Zusammenhang mit konkret vorhandenen Bauabsichten auf den Grundstücken zu einem erheblich größeren Verlust von Freiflächen und einer erheblichen Überformung schützenswerter städtebaulicher Strukturen kommen können.
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die planungsrechtliche Sicherung der öffentlichen Parkanlagen und privaten Grünflächen entfallen und damit die Möglichkeit, die Ziele des Landschaftsprogramms zur Entwicklung der Landschaftsachse für die Erholungsnutzung durch Herstellen einer Wegeverbindung umzusetzen. Demnach würde die Nullvariante den Zielen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm, insbesondere der Fachkarte „Grün vernetzen“ und dem Lückenschlussprogramm nicht gerecht.