Planunterlagen: Billstedt117

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.1. Plangebiet

Lage und Größe

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Billstedt südlich der Archenholzstraße. Im Norden umfasst das Plangebiet die Archenholzstraße anteilig bis zur Straßenmitte, im Osten schließt der öffentliche Grünzug Schleemer Bach und das Bäderland Billstedt an, im Süden verläuft der Grünzug entlang des Maukestiegs und im Westen befindet sich die Wohnbebauung entlang des Schleemer Wegs. Es ist begrenzt durch die Westgrenzen der Flurstücke 4317, 4484, 4485, 4486 und 3630, im Norden durch die Archenholzstraße, die Ostgrenzen der Flurstücke 866, 4483 und 4484 sowie die Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 4317 (Gemarkung Schiffbek). Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt circa 2,2 ha.

Bebauungen und Nutzungen

Der Bestand entlang der Archenholzstraße setzt sich aus zwei- bis dreigeschossigen freistehenden Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammen. Die über die Archenholzstraße erschlossene Zentrale der Firma Otto Wulff gliedert sich im rückwärtigen Bereich an. Es bestehen im Bestand keine weiteren Zuwegungen zum Plangebiet. Die auf beiden Seiten der Zu- und Abfahrt bestehenden zwei- bis viergeschossigen Bürogebäude sind mit einer Brücke miteinander verbunden. Derzeit ist das Plangebiet selbst durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt, es umfasst die Firmenzentrale Otto Wulf inklusive Bürogebäude und Bauhof. Das östlich der Zu- und Abfahrt befindliche Bürogebäude wurde erst im Jahr 2023 fertig gestellt. Der ruhende Verkehr ist weitgehend beidseitig der Zu- und Abfahrt, sowie im südlich daran anschließenden ehemaligen Bauhof mit weiteren Stellplätzen organisiert. Im südlichsten Bereich des Plangebiets befand sich die dem Bauhof zugeordnete Lagerfläche. Entsprechend ist ein wesentlicher Teil des Plangebiets bereits versiegelt.

Erschließung

Die Anbindung des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die nördlich verlaufende Archenholzstraße. Entlang der Archenholzstraße befinden sich beidseitig straßenbegleitende, öffentliche Pkw-Parkplätze. Nordwestlich des Plangebiets bestehen ebenerdige Stellplätze, die dem dortigen Geschosswohnungsbau zugeordnet sind. Der in etwa 1,5 km südwestlich des Plangebiets bestehende Zubringer zur Bundesstraße B5 (Bergedorfer Straße) ermöglicht die Anbindung des Plangebiets an die Autobahn A1.

Im Umfeld des Plangebietes verkehren verschiedene Stadtbuslinien, die den Anschluss in das Hamburger Stadtgebiet sichern. In fußläufiger Entfernung an der Archenholzstraße befinden sich die nächstgelegenen Busstationen Schleemer Weg (Nord) und die Busstation Liebezeitstraße, von wo aus das Plangebiet an die umliegenden U-Bahnstationen Billstedt, Merkenstraße und Steinfurther Allee angebunden wird. Weiterhin ist die ÖPNV-Anbindung vornehmlich durch die zwei U-Bahn Haltestellen Billstedt (U-Bahnlinie 2 und U-Bahnlinie 4) und Merkenstraße (U-Bahnlinie 2) im unmittelbaren Umfeld südlich des Plangebiets gesichert. Diese sind auch fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Somit wird ein Anschluss zur Innenstadt Hamburgs sowie dem Hamburger Hauptbahnhof gewährleistet. Der Hauptbahnhof kann mit dem ÖPNV innerhalb von einer halben Stunde erreicht werden.

Die nächstgelegene Veloroute Nummer 14 verläuft westlich des Plangebiets über den Öjendorfer Weg und verbindet Billstedt mit dem stadtweiten Veloroutennetz.

Leitungsbestand

Im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Archenholzstraße) befinden sich diverse Ver- und Entsorgungsanlagen (Fernwärme einschließlich 400V-Steuerkabel, Strom/Starkstrom, Telekommunikation, Schmutz- und Regenwassersiele sowie Trinkwasserversorgung, Gas) der Netzbetreiber zur örtlichen Versorgung. Im Bereich der Privatgrundstücke Archenholzstraße 40 und 42 (Flurstücke 4317, 4326, 4483 und 4484 der Gemarkung Schiffbek) sind Fernwärmeleitungen der Hamburger Energiewerke GmbH vorhaben.

Freiraumstruktur und Ortsbild

Im Plangebiet befindet sich erhaltenswerter Baumbestand (vgl. Kapitel 5.9.1), wesentliche Grün- oder Freiflächen sind jedoch nicht vorhanden. Im Norden des Plangebietes, in dem Teilbereich, der zurzeit durch Wohnnutzungen geprägt ist, befinden sich Privatgärten mit vereinzelten Baumgruppen und größere Einzelbäume. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze steht rahmender Baumbestand. Im Norden prägen vorhandene Straßenbäume der Archenholzstraße das Erscheinungsbild. Im Südosten und im Westen wird das Plangebiet von den Bäumen in der angrenzenden Parkanlage entlang der Grundstücksgrenzen eingerahmt.

Naturräumliche Gegebenheiten

Der Grünzug Schleemer Bach grenzt im Osten unmittelbar an das Plangebiet an. Das Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest als Bestandteil des 2. Grünen Rings führt entlang des Bäderlands Billstedt Richtung Norden in den Öjendorfer Park. Der zweite grüne Ring überlagert das Plangebiet entlang der östlichen Plangebietsgrenze. Nordöstlich des Plangebiets liegt in etwa 1.500 m Luftlinie der Öjendorfer Park. Als drittgrößter Park Hamburgs bietet er vielfältige Möglichkeiten zur Erholung und zur Freizeitgestaltung. Dort befinden sich u.a. ausgedehnte Wanderwege, eine Ponyreitbahn, ein Minigolfplatz sowie der Öjendorfer See, inkl. Badestellen.

Das Plangebiet weist in Nord-Süd-Richtung einen Höhenversprung von ca. 3,0 m auf. Im Norden liegt die Geländehöhe bei etwa 11,2 m über Normalhöhennull (NHN). Auf Höhe der Firmengebäude Otto Wulff, etwa in der Mitte des Plangebietes, befindet sich das Geländeniveau auf einer Höhe von ca. 10, 2 m über NHN. Im südlichen Bereich des Bauhofs liegt das Gelände auf einer Höhe von ca. 8,4 m über NHN. Die im Plangebiet anstehenden Böden sind stark anthropogen überformt. Als Bodengesellschaft sind im mittleren Bereich tiefgründig gestörte und versiegelte Böden verbreitet. Im Norden liegt der Versiegelungsanteil zwischen 40 und 50 %, im mittleren, größtenteils bereits bebauten Teil des Plangebiets zwischen 90 bis 100 % und im Süden bei 60 bis 90 %. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades hat das Plangebiet eine untergeordnete Bedeutung für die Erfüllung ökologischer Bodenfunktionen.

Das auf den Straßenverkehrsflächen anfallende Oberflächenwasser wird in Regenwassersiele eingeleitet. Der Gleichenplan der mittleren Grundwasserstände des hydrologischen Jahres 2010 zeigt einen Grundwassernichtleiterblock im Plangebiet an, ausgenommen der nördlichste Rand entlang der Archenholzstraße, für den ein Grundwasserstand von 4,0 m unter NHN angezeigt wird. Gewässer sind im Plangebiet mit Ausnahme eines nicht mehr funktionsfähigen, verrohrten Gewässers 2. Ordnung, welche das Plangebiet in West-Ost-Richtung durchquert, nicht vorhanden.

Die Versickerungspotenzialkarte weist für das Plangebiet vornehmlich Versickerungseigenschaften von eingeschränkt im Norden und wahrscheinlich im Süden an. Im Norden wird von einer versickerungsfähigen Tiefe zwischen 1 und 2 m und im Süden von einer versickerungsfähigen Tiefe zwischen 2 und 5 m ausgegangen. Aus der Starkregengefahrenkarte der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ergibt sich im Bestand ein Fließweg aus dem Schleemer Weg über die westlich gelegenen Grundstücke in das Plangebiet. Dieser Fließweg durchquert das Plangebiet und mündet im Südosten in den Schleemer Bach. Das Plangebiet befindet sich in Wasserschutzgebietszone III und außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Es gelten die Vorgaben der jeweils aktuellen Verordnung über das Wasserschutzgebiet Billstedt vom 19. Dezember 2000 (zuletzt geändert durch Artikel 28 Nr. 4 der Verordnung vom 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 528)).

Vegetationsflächen sind in dem durch Wohnbebauung genutzten nördlichen Teil des Plangebietes vorhanden. Darüber hinaus gibt es an den Rändern des Plangebietes verschiedene Baumreihen. Geschützte oder gefährdete Pflanzenartenvorkommen wurden im Rahmen der Bestandserfassungen in 2023 nicht festgestellt. Auch gesetzlich geschützte Biotope bestehen demnach auf den Vorhabenflächen nicht.

Die stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung zum Landschaftsprogramm Hamburg stellt für das Plangebiet eine mäßige bioklimatische Belastung dar. Dem Siedlungsraum wird eine weniger günstige bioklimatische Situation zugeordnet. Dort ist in Zukunft mit einer erhöhten Hitzebelastung zu rechnen. Dem angrenzenden Grünzug Schleemer Bach kommt eine mittlere klimaökologische Bedeutung zu. Empfohlen wird eine Orientierung der Baukörper parallel zur Fließrichtung der Kaltluft und das Erhalten von ausreichend (grünen) Freiflächen zwischen den Siedlungskörpern. Weiterhin wird eine hohe Grünausstattung, unter anderem durch Fassaden- und Dachbegrünung, empfohlen.

Auch die Stadtklimaanalyse 2023 der Stadt Hamburg liefert Klimadaten für das Plangebiet. Das Plangebiet liegt in einem Bereich mit tagsüber sehr starker bioklimatischer Belastung mit mittleren Lufttemperaturen zwischen 38 bis 41 Grad. Währenddessen bietet das direkt östlich angrenzende Bäderland als größere Grün- und Freifläche tagsüber eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität und wirkt somit als wichtiger klimatischer Ausgleichsraum mit positiver Wirkung auf das Umfeld.

In der nächtlichen Betrachtung differenziert sich das Bild: Während die nordwestlichen Bereiche des Plangebiets als klimatisch vergleichsweise günstig eingestuft werden, zeigen sich in den nordöstlichen und südlichen Bereichen ungünstigere Bedingungen. Dort besteht eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber weiteren baulichen Verdichtungen. Diese Gebiete profitieren besonders vom nächtlichen Luftaustausch mit den angrenzenden Grünflächen.

Insgesamt ist das Plangebiet Teil eines städtischen Wärmeinseleffekts, mit lokal stark erhöhten Temperaturen insbesondere in den bebauten Bereichen. Gleichzeitig übernehmen die angrenzenden Grünflächen – insbesondere im Osten – eine wichtige Funktion als Kaltluftentstehungsgebiete, deren kühlende Wirkung in das Plangebiet hineinwirkt. Die daraus resultierenden Lufttemperaturkontraste zwischen bebauten Flächen und Grünräumen unterstreichen die klimatische Bedeutung der Umgebung.

Mit der vorliegenden Planung werden Maßnahmen berücksichtigt, die das Mikroklima verbessern oder stabilisieren – etwa durch gezielte Durchlüftung, klimaangepasste Baukörperstellung, Begrünung und den Erhalt klimawirksamer Freiflächen, um eine stadtklimatisch verträgliche Entwicklung sicherzustellen.

3.4.2. Umfeld

Das Umfeld des Plangebiets ist überwiegend von Wohnbebauung der 1960er und 1970er Jahre, bestehend aus Zeilenbauten und Einfamilienhäusern, geprägt. Nördlich der Archenholzstraße liegt eine öffentliche Grünanlage mit dem Spielplatz Archenholzstraße. Nördlich davon bzw. südlich der Liebezeitstraße befindet sich Geschosswohnungsbau, ebenso im Westen des Plangebiets am Schleemer Weg. Südwestlich wurden auf Grundlage des 2020 festgestellten Bebauungsplans Billstedt 110 weitere viergeschossige öffentlich geförderte Mehrfamilienhäuser realisiert. Östlich des Plangebiets verläuft eine nord-süd-ausgerichtete Fußwegeverbindung, an das sich östlich das Hallen- und Freibad Bäderland Billstedt und das Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest anschließen. Nordöstlich des Plangebiets ist der Parkplatz des Bäderlands Billstedt angeordnet. Südlich angrenzend verläuft die U-Bahnlinie U2 in Tieflage. Auch hier wurde auf Basis des 2006 festgestellten Bebauungsplan Billstedt 107 neuer Wohnungsbau in Form von Stadtvillen realisiert.

Über einen Autobahn-Zubringer besteht eine direkte Verbindung zur Autobahn A1. Zwei U-Bahnhaltestellen, Merkenstraße und Billstedt, bieten eine Anbindung an die U-Bahn Linien U2 und U4.

In fußläufiger Entfernung westlich des Plangebiets befinden sich rund um das Billstedt-Center zahlreiche Nahversorgungs- und Dienstleistungsangebote. Weitere Nahversorger für den täglichen Bedarf befinden sich in der Möllner Landstraße, in der Reclamstraße und in der Gundermannstraße.

Auch Sport-, Freizeit- und Bewegungsflächen befinden sich im fußläufigen Umfeld des Plangebietes, wie die öffentliche Grünanlage mit Spielplatz Archenholzstraße nördlich des Plangebietes oder der Grünzug Schleemer Bach im Osten. Darüber hinaus bietet der ca. 1.500 m entfernt liegende Öjendorfer Park Freizeitflächen und es befindet sich das Bäderland Billstedt in unmittelbarer Nachbarschaft.

In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befinden sich die Gesamtschule Öjendorf, das Kurt-Körber-Gymnasium, die Schule am Schleemer Park, das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum am Hauskoppelstieg, die katholische Schule St. Paulus mit einer Kindertagesstätte, die Kindertagesstätte Archenholzstraße, der Kindergarten Falkennest, die Musik-Kindertagesstätte Palaststrolche, die Kindertagesstätte Spielpilot und die Kindertagesstätte Billezwerge. An der Öjendorfer Straße liegt im ehemaligen Wasserwerk Billstedt das Kulturzentrum „Kulturpalast“.

4. Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Die Anwendungsvoraussetzungen sind gegeben, da

  • der Bebauungsplan der Nachverdichtung bzw. der Wiedernutzbarmachung einer Fläche im Innenbereich dient,
  • die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6), weniger als 20.000 m² – nämlich etwa 7.800 m² – beträgt und kein sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit weiteren aufgestellten oder aufzustellenden Bebauungsplänen besteht,
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, also der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 22) bestehen und
  • nach Prüfung der Sachlage keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Bebauungsplanung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I 2013 S. 1275, 2021 S. 123), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 5), zu beachten sind.

Da die festgesetzte Grundfläche unter 20.000 m² beträgt, besteht darüber hinaus gemäß § 13 a Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan weder die Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme (SUP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 542), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 6).Eine eigenständige Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung der Eingriffsregelung sind damit nicht erforderlich. Die relevanten Umweltbelange wurden dennoch gutachterlich untersucht, abgewogen und in das Verfahren eingestellt.

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