§ 2 Nummer 7
Im Plangebiet können oberirdische Stellplätze außerhalb der Baugrenzen, zugelassen werden, jedoch nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze.
Im Plangebiet können oberirdische Stellplätze außerhalb der Baugrenzen, zugelassen werden, jedoch nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze.
Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Energienetze GmbH und der Hamburger Energiewerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten sowie die Fläche zu diesem Zweck zu betreten und befahren. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Für Dach- und Technikaufbauten wird festgesetzt: