Planunterlagen: Billstedt117

Verordnung

§ 2 Nummer 4

Im urbanen Gebiet können

  1. an den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden auf höchstens 30 vom Hundert,
  2. an den mit „(B)“ bezeichneten Fassaden auf höchstens 40 vom Hundert,
  3. an den mit „(C)“ bezeichneten Fassaden auf höchstens 50 vom Hundert
  4. an den mit „(D)“ bezeichneten Fassaden auf höchstens 65 vom Hundert,

der Länge der jeweiligen Außenwand des betreffenden Geschosses Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und durch zum Hauptgebäude zugehörigen Terrassen bis zu einer Tiefe von 2 m zugelassen werden.

§ 2 Nummer 5

In den mit „MU4“ und „MU6“ bezeichneten Teilgebieten des urbanen Gebiets kann eine automatische Paket-Abholanlage (z.B. Packstation) als eine die Wohnnutzung nicht wesentlich störende gewerbliche Anlage mit einer Grundfläche von bis zu 15 m² außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.

§ 2 Nummer 6

In den mit „MU 4“, „MU 5“, „MU 6“ und „MU 7“ bezeichneten Teilgebieten des urbanen Gebiets sind Tiefgaragen nur innerhalb der festgesetzten über- und unterbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

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