Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2. Erschließung und Verkehr, Verkehrsflächen

5.2.1. Öffentliche Erschließung

Die Straße Wiesenredder soll als Straßenverkehrsfläche gesichert und im Querschnitt nach Osten erweitert werden. Der Gehweg auf der östlichen Seite ist auf der Höhe des Baugebiets mit ca. 1 m Breite im Bestand sehr schmal. Um einen anforderungsgerechten und damit barrierefreien Ausbau der Nebenflächen entlang der Straße Wiesenredder nach Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) und einen Grünstreifen für die Bestandsbäume zu ermöglichen, soll daher die Straßenverkehrsfläche um ca. 2,30 m auf der gesamten Länge im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu Lasten der privaten Flurstücke (7139 und 7140 der Gemarkung Alt-Rahlstedt) erweitert werden. Hierdurch kann ein Schutzstreifen für die Bestandsbäume von ca. 2,63 m ab Bordsteinkante und im Anschluss ein Gehweg von 2,65 m zuzüglich eines Banketts von 0,30 m hergestellt werden.

Aufgrund des Grundstückszuschnitts, der vorgesehenen Grundstücksteilung und des geplanten Grünzugs entlang der Straße Wiesenredder, ist die Einrichtung einer Stichstraße erforderlich. Die Stichstraße soll an die Straße Wiesenredder angeschlossen werden und als Sackgasse in einer Wendekehre münden, so dass sie ausschließlich der Erschließung des Plangebiets dienen wird. Diese Planstraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Die Planstraße hat eine gradlinige Führung vom Anschluss an die Straße Wiesenredder bis zur Wendekehre und misst eine Länge von ca. 130 m. Die Planstraße folgt dem Verlauf der vorhandenen Fernwärmeleitung, sodass eine Überbauung ausgeschlossen wird. Die Planstraße soll durchgängig anforderungsbedingt mit einem Querschnitt von 15 m ausgebaut werden, um den Anforderungen der Müllentsorgung und der Feuerwehr zu entsprechen. Im Querschnitt soll die Planstraße eine zweistreifige Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m, beidseitigen Längsparkständen im Wechsel mit Baumstandorten von jeweils 2,10 m und beidseitigen Fußwegen von 2,65 m (einschließlich Randeinfassung und Rückenstütze) aufweisen. Die Radfahrer sollen im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Die Wendekehre hat inklusive eines umlaufenden Gehwegs einen Durchmesser von 25,40 m. Die aus der Erschließungsplanung hervorgehende Höhenlage gibt die Anschlusshöhen für den Privatgrund und auch die für die Tiefgaragenanbindung vor. Die Erschließungsplanung richtet sich wiederum nach dem Anschluss an den Wiesenredder an der Grundstücksgrenze, der durch die Straßenentwässerung und Bestandsleitungen vordefiniert ist.

5.2.2. Verkehrliche Auswirkungen

In einer verkehrstechnischen Stellungnahme wurden die verkehrlichen Auswirkungen prognostiziert und die Leistungsfähigkeit des angrenzenden Straßennetzes geprüft. Auf Basis vorhandener Verkehrsdaten (einer Kfz-Querschnittserhebung im Jahr 2017) ist das werktägliche Verkehrsaufkommen im Analysezustand mit ca. 3.460 Kfz-Fahrten pro Tag anzugeben.

Für den Prognosenullfall wird kein signifikanter Zuwachs im motorisierten Individualverkehr im Umfeld des Bauvorhabens erwartet, so dass die ausgewiesenen Knotenstrombelastungen und DTV-Werte der Verkehrsanalyse näherungsweise ebenso zutreffend für den Prognosenullfall 2030/35 sind.

Die planinduzierenden Mehrverkehre des Vorhabens führen zu einer Erhöhung der werktäglichen Bestandsbelastungen auf dem Wiesenredder um ca. +300 Kfz-Fahrten/ d bzw. etwa +8 %. Diese Zunahme entspricht den üblicherweise auftretenden täglichen Schwankungsbreiten des Analyseverkehrs. In den maßgebenden Spitzenstunden für eine verkehrliche Bemessung des Wiesenredder ist die relative Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Vergleich zum Bestand (mit Freibad) sogar noch deutlich unter +5 % anzunehmen.

Die prognostizierten Belastungen an der neuen Einmündung Wiesenredder/Erschließungs- straße sind aus verkehrstechnischer Sicht als nicht kritisch zu bewerten und werden keine signifikanten negativen Effekte auf die Abwicklung des Verkehrsaufkommens im Umfeld auf- weisen.

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