4.5.3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Rahlstedt östlich der Straße Wiesenredder und nördlich der Bebauung an der Straße Am Sooren im Übergang zu einem großräumigen Landschaftsraum mit der Stellauniederung. Es ist im Bestand überwiegend durch natürliche Eigenentwicklung auf den ehemaligen Rasenflächen des Freibads Rahlstedt mit einem einrahmenden Baum- und Gehölzbestand geprägt. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Wohnquartiers, öffentlichen Grünflächen, einer Fläche für die Wasserwirtschaft zur Öffnung der im Plangebiet verrohrten Stellau sowie von naturnahen Grünflächen.
Die Umweltprüfung kommt zu folgenden Ergebnissen:
Bei Nicht-Realisierung der Planung ist davon auszugehen, dass das Gebiet nach dem geltenden Planrecht als Grünfläche für eine Freibadnutzung nur hypothetisch wieder genutzt werden könnte, tatsächlich jedoch voraussichtlich brach fallen würde. Bei der derzeitigen Brachenentwicklung würden die vorhandenen Bäume und Baum-Strauchhecken vollständig erhalten bleiben. Die Umweltsituation im Plangebiet wird sich nicht wesentlich verändern. Andererseits würde kein Potenzial für neuen Wohnraum sowie öffentlich nutzbare Parkanlagen geschaffen werden.
Im Einzelnen ergibt sich mit der Umsetzung der Planung die folgende schutzgutbezogene Prognose:
Für das Schutzgut Mensch werden die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch ein attraktives, begrüntes Wohnquartier geschaffen und eine öffentliche Parkanlage/Spielfläche unmittelbar angrenzend zur Naherholung hergestellt. Die geplanten Wegeverbindungen ermöglichen eine Nutzung der gewässerbegleitenden Grünflächen an der Stellau außerhalb des Plangebiets.
Für das Schutzgut Luft werden durch die Planung keine zusätzlichen Belastungen hervorgerufen.
Für das Schutzgut Klima tritt eine lokal begrenzte klimatische Verschlechterung durch den Verlust einer Grünfläche und von Bäumen / Gehölzen im geplanten Wohngebiet ein. Unter Berücksichtigung des Erhalts bestehender Bäume und Gehölzstrukturen, der Anpflanzung von Bäumen / Strauch-Baumhecke und einer Mindestbegrünung der Tiefgarage verbleiben in Wechselwirkung mit den verbleibenden Grünflächen und einer neuen Wasserfläche durch die Stellau-Öffnung keine erheblichen Auswirkungen.
Die Zunahme der Bodenversiegelung führt zu erheblichen Auswirkungen für die Schutzgüter Boden / Fläche. Der Erhalt von Baum- und Gehölzflächen sowie die Neuanlage von Vegetationsflächen, auch auf der Tiefgarage, mindern die Auswirkungen. Mit der planinternen Maßnahmenfläche und der Öffnung der Stellau wird das verbleibende Defizit insgesamt kompensiert.
Auf das Schutzgut Wasser entstehen bei Umsetzung des Entwässerungskonzepts im Plangebiet keine erheblichen Auswirkungen. Die Renaturierung der Stellau hat insgesamt erheblich positive Auswirkungen und setzt die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um.
Die Umsetzung der Vorhabenplanung führt zu erheblichen Wert- und Funktionsverlusten für das Schutzgut Pflanzen und Tiere. Mit dem Erhalt von Bäumen, Teilen der Gehölzstreifen im Wohngebiet und den Vegetationsstrukturen in der Maßnahmenfläche im Norden des Plangebiets werden Landschaftselemente mit ökologischen Funktionen, die auch für das Ortsbild von Bedeutung sind, gesichert. Durch die Öffnung der Stellau mit der angrenzenden Maßnahmenfläche wird der örtliche Biotopverbund gestärkt. Für entstehende Baumverluste werden Neupflanzungen im Vorhabengebiet umgesetzt. Die Durchgrünung und die Neuanlage von Vegetationsflächen für Pflanzen und Tiere wird durch die Festsetzungen im Bebauungsplan und den Vorhaben- und Erschließungsplan gewährleistet. Die verbleibenden Defizite werden durch Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft innerhalb des Plangebiets im Zusammenhang mit dem Schutzgut Boden kompensiert. Innerhalb dieser Maßnahmenflächen werden auch ein gesetzlich geschützter Knickabschnitt und ein Trockenrasen erhalten. Für den entstehenden Verlust eines geschützten Gewässers, das ein Amphibienlebensraum ist, wird eine planexterne Ausgleichsfläche für den Biotopersatz zugeordnet. Unter Beachtung der allgemeingültigen Schutzbestimmungen des BNatSchG für die Fällung von Bäumen und Gehölzen sowie für den Gebäudeabriss und der Anbringung von Ersatzbrutstätten für den Mäusebussard werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die betroffenen Arten ausgelöst.
Die gebietsprägenden Qualitäten des Stadt- und Landschaftsbilds werden durch die Festsetzung der wertvollen Baum- und Gehölzbestände, einer öffentlichen Grünfläche im zentralen Wohngebietsteil sowie einer naturnahen Maßnahmenfläche im Übergang zur freien Landschaft gesichert. Die geöffnete Stellau übernimmt als Gewässerachse eine landschaftliche Gliederung verbindet das Plangebiet mit dem angrenzenden Landschaftsraum der Stellau-Aue. Innerhalb des Wohngebiets tragen Begrünungsfestsetzungen zu einem qualitätvollen Erscheinungsbild der Neubebauung bei.
Für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter entstehen keine negativen Auswirkungen.