Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3. Erschließung und Verkehr, Straßenverkehrsflächen

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen Abschnitte von drei Straßen, die an die Grünfläche angrenzen. Die Liebermannstraße im Nord-Westen, die Straße Holmbrook im Nord-Osten und Osten und die Bernadottestraße im Süden. Durch die neuen Kleingartenparzellen wird Verkehr in geringem Maße induziert werden. Jedoch entfällt der Verkehr durch den Rückbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, der durch diese ausgelöst wurde. Daher wird davon ausgegangen, dass der neu induzierte Verkehr in etwa dem entspricht, der durch den Rückbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung entfällt. Die verkehrlichen Auswirkungen werden daher als nicht vorhanden bis gering eingeschätzt, sodass keine weiteren Straßenverkehrsflächen als die im Bestand vorhandenen im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Die Straßen werden bestandskonform bis zu ihrer Straßenmitte als öffentliche Straßenverkehrsflächen in den Bebauungsplan übernommen. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandene verkehrliche Erschließung auch für die entstehenden Kleingärten auf der Grundlage der festgesetzten Straßenverkehrsflächen ausreichend ist.

Bei Änderungen der verkehrlichen Infrastruktur, Umbauten der Straßennebenflächen (z.B. Straßengrün, Möblierung, Radwege), Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen oder Einrichtung von Tempo 30 Zonen betreffen, ist eine frühzeitige Einbindung der Feuerwehr im Zuge der Ausführungsplanung erforderlich.

5.4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

5.4.1. Baumschutz

Für die im Plangebiet vorhandenen Bäume und Hecken gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81). Da bereits bei der Vorplanung der Kleingärten, die Grundlage für die Abgrenzung der privaten Grünfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans war, der Baumbestand berücksichtigt wurde, müssen im Zuge der Realisierung keine Bäume gefällt werden.

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