4.2.2. Schutzgut Luft
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Die nördlich des Plangebiets befindliche, nicht überdeckelte A 7 verursacht mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen Luftbelastungen. Da entlang der Autobahn vom Altonaer Volkspark Richtung Süden eine Kaltluftleitbahn besteht, die in das Plangebiet hineinfließt und einen Luftaustausch bewirkt, kann es im Plangebiet bei nördlichen Windrichtungen zu Luftbelastungen kommen. Das Plangebiet liegt rund 250 m von der Öffnung des Tunnels entfernt. Im Jahresmittel ist davon auszugehen, dass die Luftschadstoffimmissionen im Plangebiet im Bereich der allgemeinen städtischen Hintergrundbelastung liegen. In Hamburg ist verkehrsbedingt die Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub relevant. Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wurde eine flächendeckende Berechnung der Hintergrundbelastung für Stickstoffdioxid vorgenommen. Die Hintergrundbelastung im Plangebiet liegt bei 20 μg/m³ im Jahr 2023. Zur Beurteilung wird die 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 19. Juli 2020 (BGBl. I S. 1328, 1341) herangezogen, die die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in nationales Recht umgesetzt hat. Seitens der EU wurde eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie beschlossen, die am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Diese sieht deutlich niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor, die ab 2030 einzuhalten sind. Das Plangebiet wird nicht von einer Grenzwertüberschreitung betroffen sein: Der neue Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 20 μg/m³ (Jahresmittelwert), welcher bereits 2023 eingehalten wurde. Die Hintergrundbelastung ist in Hamburg in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und wird unter anderem aufgrund der Verkehrswende bis 2030 weiter sinken. Die neuen Grenzwerte für Feinstaub liegen bei 20 μg/m³ für PM10 bzw. 10 μg/m³ bei PM2,5. Im Jahresbericht 2023 zur Luftqualität in Hamburg wurden an Messstationen mit hohem Verkehrsaufkommen und dichter Bebauung Feinstaubwerte ermittelt, die bereits jetzt unterhalb der ab 2030 geltenden Grenzwerte liegen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass auch im Plangebiet die Feinstaubbelastung ausreichend niedrig ist.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Umwandlung der Grünfläche in eine Kleingartenanlage führt zu keiner Veränderung der lufthygienischen Situation. Es ist von keinen erheblichen Auswirkungen durch Schadstoffimmissionen auszugehen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich
Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Luftbelastungen während der Bauphase sind die Bauarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchzuführen.