4.2.8. Schutzgut Landschaft und Stadtbild
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Mit Standort auf der Bernadottestraße im Süden ist der Eingangsbereich der Parkanlage mit einer halbrunden Mauer, Bänken und Baumpflanzungen gestaltet. Ein gerader Weg mit Baumpflanzungen führt in die Mitte der Grünfläche zu einem kleinen gepflasterten Platz mit Stufen und zur Rasenfläche. Am Holmbrook und an der Liebermannstraße sind die Eingangsbereiche ebenfalls mit kleinen halbrund geführten Mauern markiert.
Nördlich des kleinen mittigen Platzes bis zum Weg zwischen Liebermannstraße und Holmbrook befinden sich derzeit neun Modulhäuser der befristeten öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die das Landschafts- bzw. Ortsbild prägen.
Ein Teilbereich des Plangebietes liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese, Rissen“ (HmbGVBl. 1962, S. 203).
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Parkanlage bleibt weitestgehend erhalten und die Kleingärten werden in die bestehende Parkanlage integriert. Die derzeitige Erschließung der Grünfläche von der Bernadottestraße im Süden, vom Holmbrook im Osten und vom Weg zwischen Liebermannstraße und Holmbrook bleibt bestehen, so dass sich in den Eingangsbereichen das Erscheinungsbild nicht ändert. Innerhalb der Parkanlage bleibt der Baum- und Gehölzbestand fast vollständig erhalten. Die zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht als erheblich zu bewerten.
Das Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet wird im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgehoben.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich
Die Parkanlage bleibt in ihrem Erscheinungsbild größtenteils erhalten. Lediglich in Teilbereichen werden Kleingärten integriert. Ausstattung und Gestaltung werden vom Grundsatz nicht geändert.
Im Bereich der privaten Grünflächen sind aus gestalterischen Gründen Einfriedungen mit standortgerechten Hecken in einem Pflanzabstand von 0,3 m vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Die Pflanzungen dienen auch den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie Mensch (Wohnumfeldgestaltung).
Darüber hinaus sind keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erforderlich.