Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.8. Schutzgut Landschaft und Stadtbild

Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Mit Standort auf der Bernadottestraße im Süden ist der Eingangsbereich der Parkanlage mit einer halbrunden Mauer, Bänken und Baumpflanzungen gestaltet. Ein gerader Weg mit Baumpflanzungen führt in die Mitte der Grünfläche zu einem kleinen gepflasterten Platz mit Stufen und zur Rasenfläche. Am Holmbrook und an der Liebermannstraße sind die Eingangsbereiche ebenfalls mit kleinen halbrund geführten Mauern markiert.

Nördlich des kleinen mittigen Platzes bis zum Weg zwischen Liebermannstraße und Holmbrook befinden sich derzeit neun Modulhäuser der befristeten öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die das Landschafts- bzw. Ortsbild prägen.

Ein Teilbereich des Plangebietes liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese, Rissen“ (HmbGVBl. 1962, S. 203).

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die Parkanlage bleibt weitestgehend erhalten und die Kleingärten werden in die bestehende Parkanlage integriert. Die derzeitige Erschließung der Grünfläche von der Bernadottestraße im Süden, vom Holmbrook im Osten und vom Weg zwischen Liebermannstraße und Holmbrook bleibt bestehen, so dass sich in den Eingangsbereichen das Erscheinungsbild nicht ändert. Innerhalb der Parkanlage bleibt der Baum- und Gehölzbestand fast vollständig erhalten. Die zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht als erheblich zu bewerten.

Das Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet wird im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgehoben.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Die Parkanlage bleibt in ihrem Erscheinungsbild größtenteils erhalten. Lediglich in Teilbereichen werden Kleingärten integriert. Ausstattung und Gestaltung werden vom Grundsatz nicht geändert.

Im Bereich der privaten Grünflächen sind aus gestalterischen Gründen Einfriedungen mit standortgerechten Hecken in einem Pflanzabstand von 0,3 m vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Die Pflanzungen dienen auch den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie Mensch (Wohnumfeldgestaltung).

Darüber hinaus sind keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erforderlich.

4.2.9. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Im Plangebiet sind keine Bodendenkmale vorhanden. In der nordwestlichen Ecke des Geltungsbereichs befindet sich ein Ensemble-Denkmal, bestehend aus einem Findling, einem Eisenzaun und einer Doppeleiche, vermutlich von 1898 (Liebermannstraße neben Nr. 56). Ferner befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit dem zwischen 1968 und 1975 errichteten Elbtunnel ein unterirdisches Ensemble-Denkmal (Autobahntunnel unter der Elbe, östliche drei Röhren mit südlichem Tunnelmund), das mittig von Norden nach Süden durch das Plangebiet verläuft.

In der näheren Umgebung liegen weitere denkmalgeschützte Objekte.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Das Ensemble-Denkmal und seine Umgebung im Nordwesten des Plangebiets sowie der Elbtunnel werden von den Ausweisungen des Bebauungsplans nicht berührt. Auch die Umgebung denkmalgeschützter Objekte außerhalb des Geltungsbereichs wird nicht beeinträchtigt. Es sind somit keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Es sind keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erforderlich.

4.3. Auswirkungen durch Bauphase, Abfälle, Techniken und schwere Unfälle

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