Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.5. Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen

Zur Bestandserfassung und -bewertung bzw. zur Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden neben allgemein vorhandenen Geodaten und den Untersuchungen des Landschaftsprogramms Hamburg (LaPro) insbesondere folgende Umweltinformationen herangezogen:

  • Empfindlichkeitskarte – Grundwasser (FHH-Umweltbehörde, 1997),
  • Landschaftsplanerisches Gutachten für die Bebauung von planfestgestellten Ausgleichsflächen, Othmarschen - Holmbrook, Errichtung von Wohnunterkünften (MSB 2015),
  • Bodenuntersuchung, Bericht und Stellungnahme zur gärtnerischen Nutzbarkeit (MELCHIOR + Wittpohl 2022),
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung – Fledermäuse (LEWATANA 2022),
  • Erfassung Brutvögel (EGL 2022),
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (EGL 2023),
  • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag inklusive Baumerfassung und Biotoptypenkartierung (EGL 2025).

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangen:

  • Stellungnahmen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft und Abwasserwirtschaft, Juni 2021,
  • Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien, Abteilung Denkmalschutzamt, Juni 2021,
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg, August 2021,
  • Stellungnahme des Archäologischen Museums Hamburg, Abteilung Bodendenkmalpflege, April 2023,
  • Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Naturschutz, Mai 2023,
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg, Mai 2023.

4.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen

Für die Beschreibung und Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter ist der Zielzustand aus der Planfeststellung der 4. Elbtunnelröhre als Ausgangszustand zugrunde zu legen. Denn für die temporäre öffentlich-rechtliche Unterkunft besteht gemäß der bis zum 30.06.2026 befristeten Baugenehmigung vom 30.04.2015 nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 443, 455) die Verpflichtung, „die bauliche Anlage … ohne Entschädigungsansprüche zu beseitigen“. Die in der Baugenehmigung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen kompensieren lediglich den temporären Eingriff der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Nach Rückbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gilt somit wieder die Zielentwicklung der Ausgleichsfläche aus der Planfeststellung der 4. Elbtunnelröhre. Vor diesem Hintergrund liegt den Beschreibungen der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der Zustand zum Zeitpunkt der Baugenehmigung zu Grunde. Das Thema Artenschutz bezieht sich auf den derzeitigen Zustand.

4.2.1. Schutzgut Mensch

Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Der größte Teil des Plangebiets steht als öffentliche Parkanlage mit Spielplatz der Erholungsnutzung zur Verfügung. Eine Teilfläche ist versiegelt und wurde ursprünglich für temporäre Veranstaltungen („Zirkusplatz“) genutzt. Derzeit befindet sich hier eine befristet genehmigte öffentlich-rechtliche Unterbringung in neun Modulhäusern.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Das Plangebiet wird als öffentliche Parkanlage und Spielplatz festgesetzt. Im mittleren Bereich ist eine private Grünfläche „Dauerkleingärten“ für ca. 20 Kleingartenparzellen und am Holmbrook eine private Grünfläche vorgesehen. Die derzeitige Erschließung der Grünfläche von der Bernadottestraße im Süden, vom Holmbrook im Osten und vom Weg zwischen Liebermannstraße und Holmbrook bleiben bestehen. Vor diesem Hintergrund und der kontinuierlichen Nutzung als öffentliche Grünfläche entstehen keine Beeinträchtigungen für die Naherholung und das Wohnumfeld.

Für die Dauer der Bauzeit kommt es zu Lärmemissionen, visuellen Störreizen und Luftverschmutzungen im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung an der Liebermannstraße, Bernadottestraße und am Holmbrook. Unter Berücksichtigung der nur befristet wirkenden baubedingten Belastungen, sind allerdings nur geringe Beeinträchtigungen für die umgebende Wohnbebauung zu erwarten.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass beim Schutzgut Mensch bzw. bei der menschlichen Gesundheit von keinen erheblichen Auswirkungen auszugehen ist.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Belastungen sind die Bauarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchzuführen.

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