Planunterlagen: Wandsbek85

Verordnung

Nr. 10

  1. Entlang der mit „(E)“ bezeichneten Fassade sind Schlaf- und Wohnräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren.

Nr. 11

  1. Entlang der mit „(F)“ bezeichneten Fassaden sind Fenster von gewerblichen Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen.

Nr. 12

  1. Werbeanlagen sind ausschließlich im Erdgeschoss sowie im Vorhabengebiet Süd am Sockelgeschoss zulässig. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig.
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