Planunterlagen: Wandsbek85

Verordnung

Nr. 4

  1. Im Vorhabengebiet „Nord“ ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 durch Wege und Nebenanlagen, sofern sie dem Kinderspiel dienen, bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.

Nr. 5

  1. Die mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche auf dem Flurstück 2513 in der Gemarkung Wandsbek ist zugunsten der Benutzer und Besucher des Flurstücks 2629 in der Gemarkung Wandsbek zu belasten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.

Nr. 6

  1. Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 2513 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen auf Höhe des anschließenden öffentlichen Gehweges als allgemein zugänglicher Fußweg zur Verfügung gestellt und unterhalten werden. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Leitungsträger und der Ver- und Entsorgungsbetriebe, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.
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