Planunterlagen: Wandsbek85

Verordnung

Nr. 16

  1. Im Vorhabengebiet sind Dächer von Hauptanlagen als Flachdach herzustellen. Ausgenommen davon ist der denkmalgeschützte Gebäudeteil an der Wandsbeker Marktstraße.

Nr. 17

  1. Die Dächer der obersten Geschosse sind mit Ausnahme der mit „(H)“ bezeichneten Bereiche als Retentionsgründächer zur Rückhaltung von Niederschlagswasser auszuführen. Die Dächer nach Satz 1 sind mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv mit standortgerechten, einheimischen Stauden und Gräsern dauerhaft zu begrünen. Es sind mindestens 70 vom Hundert (v.H.) der jeweiligen Bruttodachfläche zu begrünen.

Nr. 18

  1. Nicht überbaute Flächen des mit „(G)“ bezeichneten Bereichs sind abweichend von § 2 Nr. 17 Satz 2 mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für Baumpflanzungen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus auf einer Fläche von mindestens 12 m2 pro Baum mindestens 100 cm betragen.

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