Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1.6 Standortprüfung Vielohweg

Vielohweg

bestehendes Planrecht

  • Landschaftsprogramm: Landschaftsschutzgebiet (flächig), eingeschränkt nutzbare Grünanlage (Norden), Parkanlage / Entwickeln des Landschaftsbildes (Mitte), naturnahe Landschaft / Entwickeln des Landschaftsbildes (Süden)

  • Flächennutzungsplan: Grünflächen (Norden), naturbestimmte Flächen (Süden)

  • im Norden Bebauungsplan Schnelsen 63 (1991): Friedhof

  • im Süden Baustufenplan Niendorf-Lokstedt-Schnelsen (4. Änderung, 1960): nur Abschnitte festgesetzt, an denen Überfahrten nicht zulässig sind

Flächeneigenschaften

  • Gesamtgröße von 52,7 Hektar

  • landwirtschaftlich genutzte Flächen

  • fehlende Infrastrukturen (befestigte Erschließung, Parkplätze, Tribünen, großes Funktionsgebäude, Lagerflächen)

stadträumliche Einbindung

  • östlich der Autobahn 7 (Schnelsen / Schnelsen Nord)

  • in der Nähe weniger Bushaltestellen (21, 284)

  • angrenzend an Wohnbebauung

Landschaftsbild

  • Vorprägung im Westen durch Autobahn und Hochspannungsleitung

  • südlicher Abschnitt kleinteilig strukturiert

  • weiträumige Sichtachsen

Nutzungskonflikte

  • Verlust von Landwirtschaftsböden

  • vollständige Lage im Landschaftsschutzgebiet

  • auf südlichen Flächen teilweise Überschwemmungsgebiet

Flächenverfügbarkeit

  • Fläche im Privateigentum

Umweltverträglichkeit

  • Eingriff in den Außenbereich und die freie Landschaft

  • erhebliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt, den Biotopverbund und das Landschaftsbild zu erwarten

  • schwach ausgebautes ÖPNV-Angebot

Bewertung

Die Flächen am Vielohweg sind vollständig im baulichen Außenbereich gelegen. Die Flächen sind Teil der Eimsbüttler Landschaftsachse und des Landschaftsschutzgebietes „Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen“. Die Verbindungsbiotope sind für den Arten- und Biotopschutz von hoher Bedeutung.

Durch die Lage am Stadtrand ist die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzureichend.

Die Flächen sind durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Sie sind ausreichend groß, um das Konzept eines gemeinsamen Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums mit 7 Spielfeldern und den benötigten Gebäuden und Infrastrukturen am Standort vollumfänglich umzusetzen.

Aufgrund der nicht-integrierten Lage und den entgegenstehenden landschaftlichen und naturschutzfachlichen Belangen erscheint der Standort in Abwägung aller Belange weniger gut geeignet.

Insgesamt erwies sich der Standort an der Kollaustraße für die Umsetzung der Planungsziele als am besten geeignet.

5.2 Funktionsplanung für das Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum des FCSP

Die im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichte und durch die FCSP geplante, mit dem Bezirksamt abgestimmte Funktionsplanung stellt sich wie folgt dar: 

Das Plangebiet unterteilt sich durch die bestehende Straße Langenhorst in eine nördliche und eine südliche Fläche. Die nördlich der Straße Langenhorst gelegene Teilfläche wird bereits langjährig für Sportzwecke genutzt, zum einen durch den FCSP, der hier seine Trainingsplätze für den Lizenzspielerbereich (zwei Rasenplätze und ein kleinerer Kunstrasenplatz) unterhält, und zum anderen durch eine Baseball-Anlage, welche von dem Baseballclub Hamburg Stealers sowie den Hamburg Knights belegt wird.

Auf der Fläche südlich der heutigen Straße Langenhorst sollen in einem ersten Bauabschnitt zwei neue Fußball-Spielfelder errichtet werden. Sie erhalten Stehstufen für jeweils 200 Zuschauer. Für die Herstellung dieser Spielfelder ergeben sich besondere Anforderungen an den Hochwasser- und Grundwasserschutz. Die Lage im ÜSG Kollau erfordert eine hochwasserangepasste Planung. Vom Westen her fällt das Gelände von einer Höhe von ca. 7,8 m ü NHN sanft nach Osten hin zu einer Höhe von ca. 7,0 m ü NHN ab. Die Spielfelder müssen mit einer Höhe > 7,5 m ü NHN hergestellt werden, um eine Überflutungssicherheit für das hundertjährliche Flusshochwasser HQ100 zu gewährleisten. Hierzu ist eine Geländemodellierung und -aufschüttung vorgesehen.

Die angrenzenden Grünflächen werden in unterschiedlicher Tiefe abgegraben, um das durch die Aufschüttungen verloren gegangene Retentionsvolumen bei Hochwasser auszugleichen. Durch die vorgesehene, bewegte Geländemodellierung wird die Diversität (nasse bis trockenere Standorte) der naturnahen Entwicklung der Flora gefördert. Ergänzt wird dieser Ansatz durch Baum- und Strauchpflanzungen mit heimischen Gehölzen.

Nach Fertigstellung der beiden südlichen Spielfelder kann der Bau eines neuen Funktionsgebäudes für den Lizenzspielerbereich des FCSP an der Kollaustraße erfolgen. Hierfür wird der östlichste, bestehende Rasenplatz an der Kollaustraße zum Teil als Baustelleneinrichtung genutzt und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder hergestellt.

Imm nächsten Schritt sollen dann auf der Fläche der heutigen Baseballanlage und dem derzeitigen Kunstrasenplatz nördlich der Langenhorst drei weitere Fußball-Spielfelder in der Standardabmessung von 105x68 m errichtet werden.

Hinzu kommen ein zweites Funktionsgebäude für das Nachwuchsleistungszentrum des FCSP, das an der Langenhorst belegen sein wird, und ein Gebäude für die technischen und organisatorischen Funktionen des Greenkeepings am Nordrand der Fläche.

Im ersten Bauabschnitt bleibt die Straße Langenhorst bestehen. Für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts wird der westliche Teil der Straße Langenhorst umgebaut. Die für den motorisierten Individualverkehr (MIV) befahrbare Straße Langenhorst endet zukünftig in einer Wendeanlage. Gleiches gilt für die westliche Anbindung an die Schmiedekoppel. Auch die Straße Schmiedekoppel wird zukünftig in einer Wendeanlage enden. Die beiden Wendeanlagen werden durch einen öffentlich nutzbaren Fuß- und Radweg verbunden.

Über die einschlägigen Festsetzungen im Bebauungsplan hinaus erfolgt eine Qualitätssicherung über den städtebaulichen Vertrag. Es werden Mindeststandards zur Herstellung der Wegeverbindung - wie etwa zu Querschnitt, Begrünung und Beleuchtung - vereinbart und vertraglich festgehalten. In dem städtebaulichen Vertrag werden auch Regelungen zum Baustellenmanagement getroffen um das Verkehrsaufkommen möglichst gering zu halten. Zudem werden prioritäre Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens in den Vertrag integriert.

Die baurechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze für die Mitarbeiteinnen und Mitarbeiter, Spielerinnen und Spieler sowie Besucherinnen und Besucher sollen überwiegend unterhalb des Funktionsgebäudes für den Lizenzspielerbereich an der Kollaustraße (ca. 40-50 Stellplätze) und des Funktionsgebäudes für den Nachwuchsbereich nördlich der Langenhorst (ca. 35 Stellplätze) angeordnet werden. Fahrradstellplätze sollen ebenerdig und hindernisfrei in der Nähe der Eingangsbereiche errichtet werden.

Um die Spielfelder herum werden Ballfangzäune errichtet. Diese sind an den Längsseiten 4 m, an den Torseiten 6 m hoch bzw. 8 m auf der Westseite des westlichen Platzes und auf der Ostseite des östlichen Platzes. Die erforderlichen Ballfangzäune werden zu 25 von Hundert (v. H.) durch eine Berankung begrünt. Die Spielfelder sind ansonsten zur Straße Langenhorst eingezäunt, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern. Die beiden Spielfelder des Profi-Bereiches westlich der Kollaustraße erhalten einen umlaufenden Sichtschutz. Die Flächen für Sportanlagen werden vollständig umzäunt.

Die Beleuchtung der Spielflächen erfolgt mit LED-Flutern. Alle Plätze, auch der Kunstrasen, werden insbesondere vor der Nutzung regelmäßig beregnet, da dies den fußballtechnischen Anforderungen dient. Gleichzeitig entsteht durch die Verdunstung eine Kühlwirkung.

Niederschlagswasser wird auf den Grundstücken zurückgehalten, durch Wasserspeichersysteme (Flachrigolen) oder in Drainagekörpern gesammelt und im größtmöglichen Umfang der Nutzung für die Beregnung zugeführt. Gemäß der Versickerungspotenzialkarte befinden sich im Bereich nördlich der Straße Langenhorst teilweise Bodenverhältnisse, die eine Versickerung potenziell ermöglichen. Dies erfolgt derzeit schon bei den vorhandenen Plätzen und für das Bestandsgebäude. Das Niederschlagswasser wird bislang in Rigolen eingeleitet und hier versickert. Auch nach der vollständigen Erweiterung des Plangebietes ist dies für überschüssiges Niederschlagswasser in Zeiten geringer Verdunstung weiterhin vorgesehen.

Die umgebenden Flächen der Spielfelder werden mit heimischen Gehölzen bepflanzt oder Bestandsbäume erhalten.

Der Funktionsplan ist als Anlage 1 der Begründung beigefügt. Für die Flächen südlich der Straße Langenhorst wird ein städtebaulicher Vertrag mit Durchführungsverpflichtung geschlossen.

5.3 Sondergebiet

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