Planunterlagen: Niendorf97

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Begründung und Abwägung der Standortwahl

Gemäß § 1a Absatz 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen soll insbesondere durch Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der Innenentwicklung vermieden werden. Das Plangebiet umfasst neben den bereits langjährig genutzten Sportflächen nördlich der Straße Langenhorst auch derzeit unbebaute Grünflächen, die dem baulichen Außenbereich zuzuordnen sind, bis zum Jahr 2006 bestanden hier Behelfsheime und der Lagerplatz einer Baufirma.

Grundlegendes Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb eines Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums für den Fußballsport. Der FCSP verfolgt ein ganzheitliches Ausbildungskonzept. Ziel ist eine wertebasierte Nachwuchsarbeit, die weit über die Anforderungen der fußballerischen Ausbildung hinaus geht. Pädagogische Konzepte sollen nicht nur Fußballer ausbilden, sondern auch mündige Staatsbürger. Das Nachwuchsleistungszentrum - durch das junge Talente an den Profisport herangeführt und für den Club gewonnen werden - ist für den eingetragenen Verein aber auch eine wichtige Grundlage, um im Wettbewerb bestehen zu können. Für die Teilnahme am Betrieb der 1. und 2. Bundesliga ist der FCSP an die Lizenzrichtlinien der Deutschen Fußballliga (DFL) gebunden. Ein Nachwuchsleistungszentrum ist für die Lizenzierung verpflichtend. Ein Bewertungssystem für diese Fußballschulen, das auch die verfügbare Trainingsinfrastruktur einbezieht, entscheidet zudem, in welcher Höhe der Verein von der DFL für die Ausbildung des fußballerischen Nachwuchses gefördert wird.

Mit der derzeit verfügbaren Infrastruktur mit nur drei Spielfeldern in Normgröße sowie einem Kleinspielfeld für sowohl die Profiabteilung und als auch die Nachwuchsmannschaften ist die dauerhafte Lizenzierung nach DFL-Richtlinien in Frage gestellt. Darüber hinaus konkurriert der Nachwuchsbereich vereinsintern mit der Profiabteilung um die bestehende Trainingsinfrastruktur. Die räumliche Trennung der Standorte erschwert erwünschte Synergien paralleler Trainings der beiden Abteilungen zur bestmöglichen individuellen Förderung insbesondere der Nachwuchsspieler. Auch bezüglich Verwaltung, Verkehr und identitätsbildenden Veranstaltungen ergeben sich wichtige Synergieeffekte. Insgesamt ist derzeit die Qualität der Trainingsbedingungen insbesondere im Vergleich mit konkurrierenden Vereinen erheblich beeinträchtigt, da diese überwiegend über eine größere Anzahl an Trainingsplätzen verfügen.

Mit der Aufforderung an den Bezirk Eimsbüttel, den Standort an der Kollaustraße für einen Ausbau zu einem Profi- und Nachwuchsleistungszentrum zu sichern, verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg das Ziel, den Verein St. Pauli in der Stadt zu halten und in seiner sportlichen Entwicklung zu unterstützen. Als Anforderung an eine Standortalternative ergibt sich, dass dort die Entwicklung eines gemeinsamen Trainingsgeländes des Nachwuchsleistungszentrums und der Profiabteilung des Vereins mit der erforderlichen Trainingsinfrastruktur, insbesondere sieben Spielfelder mit Normgröße, ermöglicht werden können.

Im Rahmen der Bauleitplanung wurden sechs Standorte im Bezirk Eimsbüttel, die von der Verwaltung, dem FCSP oder der Öffentlichkeit vorgebracht wurden, auf ihre Eignung als Standortalternative geprüft.

5.1.1 Standortprüfung Brummerskamp

Brummerskamp

bestehendes Planrecht

  • Landschaftsprogramm: eingeschränkt nutzbare Grünanlage, überwiegend Entwicklungsbereich für den Naturhaushalt

  • Flächennutzungsplan: Wohnbauflächen, östlich angrenzend gewerbliche Bauflächen

  • Bebauungsplan Schnelsen 9 / Eidelstedt 49 (1989): Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz (Osten) und Spielplatz (Westen)

Flächeneigenschaften

  • Gesamtgröße von 3,5 Hektar

  • 1 großer Fußballplatz, 1 Kleinspielfeld, 1 kleiner Übungsplatz, 1 Beachvolleyballfeld, 1 Laufbahn

stadträumliche Einbindung

  • Nahe des Autobahnkreuzes Hamburg-Nordwest (A7 / A23)

  • in der Nähe mehrerer Bushaltestellen (21, 183, 603)

  • angrenzend an Wohnbebauung und Gewerbegebiet

Landschaftsbild

  • anthropogene Vorprägung der Freiflächen durch vorhandene Sportnutzung und angrenzende Verkehrstrassen

  • Sichtschutz durch Eingrünung vorhanden

Nutzungskonflikte

  • Gemengelagensituation durch Verkehrs- und Sportlärm

  • Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche vorgesehen

Flächenverfügbarkeit

  • Fläche im städtischen Eigentum

  • ansässige Vereine: FC St. Pauli (Fußball)

Umweltverträglichkeit

  • Konflikte mit Anwohnern durch kumulative Lärmbelastungen, insbesondere im geschützten Wohnbereich auf der von der Straße abgewandten Seite

Bewertung

Das derzeitige Nachwuchsleistungszentrum des FCSP ist am Brummerskamp in Hamburg-Eidelstedt gelegen. Die Anlage umfasst ein Kunstrasen-Großspielfeld, einen Kleinspielfeld sowie einen Übungsplatz.

Die Anlage ist über die angemeldeten Bedarfe hinaus ausgelastet.

Räumliche Erweiterungskapazitäten sind aufgrund der Lage zwischen Autobahn, Schnellbahn und Wohngebiet nicht mehr gegeben.

Bei einer Intensivierung der Nutzung wären Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten.

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche langfristig für den Wohnungsbau vorgesehen.

Die Fläche scheidet daher für die benötigte Flächenerweiterung aus.

5.1.2 Standortprüfung Vogt-Cordes-Damm

Vogt-Cordes-Damm

bestehendes Planrecht

  • Landschaftsprogramm: eingeschränkt nutzbare Grünanlage

  • Flächennutzungsplan: Grünfläche

  • Teilbebauungsplan 356 (1955): von jeglicher Bebauung freizuhaltende Fläche

Flächeneigenschaften

  • Gesamtgröße von 2,4 Hektar

  • 1 großer Fußballplatz, 1 Beachvolleyballfeld, 1 kleiner Bolzplatz

stadträumliche Einbindung

  • östlich der Kollaustraße

  • in der Nähe mehrerer Bushaltestellen (5, 23, 391, 604)

  • angrenzend an Wohnbebauung und Kulturstätte

Landschaftsbild

  • hoher Versiegelungsgrad durch vorhandene Spielfelder

  • Sichtschutz durch schmalen Vegetationsstreifen

Nutzungskonflikte

  • Umzug der ansässigen Vereine notwendig

  • Konflikte und Gefahren hinsichtlich des Flugverkehrs

Flächenverfügbarkeit

  • Fläche im städtischen Eigentum

  • ansässige Vereine: Niendorfer TSV (Beachvolleyball), Hamburg Dragoons (Baseball und Softball)

Umweltverträglichkeit

  • kritischer Fluglärm durch Lage inmitten der Einflugschneise

  • Konflikte mit Anwohnern durch kumulative Lärmbelastungen

Bewertung

Die Fläche liegt rund 500 Meter nördlich des derzeitig genutzten Trainingsgeländes des FCSP. Trotz der relativen Nähe können aufgrund der trennenden Wirkung der Kollaustraße und der zwischen den Standorten liegenden Gewerbenutzungen keine Synergieeffekte bei der Nutzung entwickelt werden.

Die Anlage umfasst ein Grand-Großspielfeld, einen kleinen Bolzplatz sowie ein Beachvolleyballfeld.

Es handelt sich um die offene Nutzung eines Grandplatzes durch mehrere Amateurvereine, welche sowohl Jugend- als auch Seniorensportgruppen umfassen. Die bezirkliche Sportflächenplanung arbeitet schrittweise an einer Modernisierung bestehender Grandplätze, da diese den Ansprüchen der Sportvereine auch im Amateurbereich vielfach nicht gerecht werden. Insofern ist auf der Sportanlage Vogt-Cordes-Damm nach mittelfristig beabsichtigter Modernisierung mit einer weiteren Nutzungsintensivierung zur Förderung des Breitensports zu rechnen.

Die Fläche ist zu klein, um das Konzept eines gemeinsamen Trainings- und Nachwuchsleistungszentrums mit sieben Spielfeldern und den benötigten Gebäuden und Infrastrukturen am Standort vollumfänglich umzusetzen. Das Areal bietet aufgrund seiner geringen Flächengröße und des Zuschnitts faktisch nicht genügend Raum für den Bau von weiteren Fußballplätzen nach DIN-Norm. Räumliche Erweiterungskapazitäten sind aufgrund der Lage zwischen Wohngebiet, Kulturstätte Sootbörn und dem Vogt-Cordes-Damm nicht mehr gegeben. Es müssten daher weitere Standorte in Anspruch genommen werden, bzw. die bestehenden Anlagen an der Kollaustraße bzw. am Brummerskamp müssten als zweiter bzw. dritter Standort weiter genutzt werden.

Bei einer Intensivierung der Nutzung wären Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten.

Die Fläche scheidet daher für die benötigte Flächenerweiterung aus.

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