Planunterlagen: Bramfeld74

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.6 Biotope

Im Plangebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92).

3.2.7 Artenschutz

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Bramfeld 74 sind bei der Umsetzung des Vorhabens die Vorschriften für besonders und streng geschützte Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225 S. 1, 10) zu beachten.

Hierzu wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Potentialanalyse durchgeführt (siehe Kapitel 5.8.2.).

3.2.8 Schutzgebiete

Im Bereich des Plangebiets und in der näheren Umgebung sind keine Schutzgebiete gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorhanden.

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