Planunterlagen: Bramfeld74

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1 Bestehende Bebauungspläne

Das Plangebiet liegt größtenteils im Geltungsbereich des Baustufenplanes Bramfeld vom 14.01.1955, der im überwiegenden Teil des Plangebiet eingeschossiges Wohnen in offener Bauweise (W 1 o) und im Süden im Bereich des Haidlandsweges zweigeschossiges Wohnen in offener Bauweise (W 2 o) festsetzt. Ein schmaler Teilbereich auf den Flurstücken 9450 und 9449 ist im Osten ebenfalls als W 2 o festgesetzt.

In einem Teilbereich des Haidlandrings (Flurstück 5257) sowie auf Teilen der Flurstücke 9450, 9449, 8171, 3318 und 3327 liegt zudem der Teilbebauungsplan 392 vom 26.03.1957, der auf Teilflächen des Plangebietes u. a. nicht mehr benötigte und nicht realisierte Straßenfläche festsetzt.

3.2.2 Denkmalschutz

Im Plangebiet sind keine Denkmäler vorhanden.

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