Planunterlagen: Bramfeld74

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Bramfeld 74 dient der langfristigen Sicherung der bestehenden städtebaulichen Situation innerhalb des Geltungsbereichs, die sich vor allem durch eine Wohnnutzung auszeichnet. Bei dem Bebauungsplan Bramfeld 74 handelt es sich um einen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2d BauGB, einen sog. „sektoralen Bebauungsplan“.

Den in den übergeordneten Planwerken (Flächennutzungsplan - bzw. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz) festgelegten Zielen des Umweltschutzes für das Plangebiet wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen.

Negative Auswirkungen auf den Umweltzustand des Plangebiets sind aufgrund der Regelungsinhalte des Bebauungsplans nicht zu erwarten. Grundsätzlich dient der Bebauungsplan der Sicherung, Ordnung und Stärkung bestehender Strukturen innerhalb eines innerstädtischen Wohnstandorts und einer nachhaltigen Innenentwicklung der Stadt. Einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Grund und Boden am Stadtrand wird entgegengewirkt und somit verringert.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich bei Realisierung des Bebauungsplans Bramfeld 74 nach derzeitigen Kenntnisstand keine erheblichen Verschlechterungen der Funktionsfähigkeit der Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Fläche, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz und Stadt- und Landschaftsbild gegenüber der bisherigen Situation ergeben bzw. erkennbar sind.

6 Maßnahmen zur Verwirklichung

Zum sektoralen Bebauungsplan soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Dieser soll insbesondere mindestens anteilige Einhaltung der zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung sichern.

7 Fortgeltung und Aufhebung bestehender Pläne

Für den Geltungsbereich bleibt im Übrigen der Baustufenplan Bramfeld vom 14.01.1955 in Kraft. Neben diesem einfachen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gilt für die darin nicht geregelten Sachverhalte das bisherige Planrecht fort. Für das Plangebiet wird der bestehende Teilbebauungsplan 392 (TB392) vom 26.03.1957 aufgehoben.

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