Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Bramfeld 74 dient der langfristigen Sicherung der bestehenden städtebaulichen Situation innerhalb des Geltungsbereichs, die sich vor allem durch eine Wohnnutzung auszeichnet. Bei dem Bebauungsplan Bramfeld 74 handelt es sich um einen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2d BauGB, einen sog. „sektoralen Bebauungsplan“.
Den in den übergeordneten Planwerken (Flächennutzungsplan - bzw. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz) festgelegten Zielen des Umweltschutzes für das Plangebiet wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen.
Negative Auswirkungen auf den Umweltzustand des Plangebiets sind aufgrund der Regelungsinhalte des Bebauungsplans nicht zu erwarten. Grundsätzlich dient der Bebauungsplan der Sicherung, Ordnung und Stärkung bestehender Strukturen innerhalb eines innerstädtischen Wohnstandorts und einer nachhaltigen Innenentwicklung der Stadt. Einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Grund und Boden am Stadtrand wird entgegengewirkt und somit verringert.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich bei Realisierung des Bebauungsplans Bramfeld 74 nach derzeitigen Kenntnisstand keine erheblichen Verschlechterungen der Funktionsfähigkeit der Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Fläche, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz und Stadt- und Landschaftsbild gegenüber der bisherigen Situation ergeben bzw. erkennbar sind.