Das Plangebiet weist eine topographische Geländeneigung nach Südwesten auf. Die Gefälle sind gleichmäßig ausgeprägt, der stärkste Höhenunterschied ergibt sich zwischen den Baukörpern in den nördlichen, westlichen und südlichen Teilen des Plangebiets. Die Geländehöhen liegen in den Höhenklassen zwischen 33.5 m ü. NHN und 29.4 m ü. NHN. Die Spielflächen befinden sich eingefasst in die Bebauung zentral im Plangebiet sowie im Südwesten.
Neben den versiegelten Flächenanteilen besteht ein hoher Grünanteil in Form von Rasenflächen und stellenweise dichtem Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Haidlandsring verteilt und unter die Baumschutzverordnung fällt. Der im Plangebiet vorhandene Baum- und Heckenbestand ist für das Schutzgut Tiere und Pflanzen relevant. Darüber hinaus sind keine naturschutzrechtlich geschützten Flächen und Objekte im Plangebiet vorhanden. Bedeutsame Elemente sind der raumgliedernde Baum- und Heckenbestand im Plangebiet sowie der entlang der westlich und nördlich verlaufenden Plangebietsgrenze befindliche erhaltungswürdige Baumbestand der Park- und Kleingartenanlage, welcher teilweise über Grenzbäume verfügt. Dies bedeutet, dass der hälftige Anteil des Kronen- und Wurzelbereiches der Bäume im Plangebiet liegt. Außerhalb des Plangebiets sind entlang der Verbindungswege zum Kleingartenpark Haidlanden-West ein hoher Grünanteil in Form von Rasenflächen verortet mit stellenweise dichtem Baum- und Heckenbestand.