Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

Schnelsen 94 - Verordnung

Nr. 6

In den Baugebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind die Dachflächen der Gebäude zu mindestens 70 vom Hundert bezogen auf die Gebäudegrundfläche mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Für Technikaufbauten auf Gewerbebauten können Ausnahmen zugelassen werden.

Nr. 7

Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Staffelgeschosse unzulässig.

Nr. 8

In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. Ausnahmsweise sind in den urbanen Gebieten einzelne oberirdische Stellplätze des Wirtschaftsverkehrs in rückwärtiger Lage zulässig, sofern die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird.

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