Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

Schnelsen 94 - Verordnung

Nr. 3

In den Gewerbegebieten sind Tankstellen nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 BauNVO sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 BauNVO werden ausgeschlossen. In dem Gewerbegebiet GE 1 sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig. In dem Gewerbegebiet GE 3 sind Beherbergungsbetriebe unzulässig.

Nr. 4

Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind befestigte Hofflächen, Zufahrten, Garagen, Stellplätze und Wege sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

Nr. 5

In den Baugebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind nur Gebäude mit Flachdächern (Neigung bis höchstens 10 Grad) und mit umlaufender waagerechter Attika zulässig. Davon ausgenommen sind Nebengebäude.

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