Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

Schnelsen 94 - Verordnung

Nr. 12

Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und verkehrssicher zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.

Nr. 13

In den urbanen Gebieten und in den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten unzulässig. Es können Ausnahmen zugelassen werden für Verkaufsstätten, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieb stehen, wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebs beträgt. In den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 können Ausnahmen für bahnhofsbezogenen Einzelhandel (Zeitungen, Tabakwaren, Backwaren, Getränke) zugelassen werden. Verkaufsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (Sexshops), sind unzulässig.

Nahversorgungs- und zentrenrelevante Kernsortimente (gemäß Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel vom 23.01.2014, in der Fassung vom 12.09.2019) sind: Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, Pharmazeutische Artikel (Apotheke), Medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), Schnittblumen, Zoologischer Bedarf, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer inkl. Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte (weiße Ware), Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen), Fahrräder inkl. Zubehör.

Nr. 14

Auf den mit „(K)“ bezeichneten Flächen sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6 Uhr bis 22 Uhr) noch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) überschreiten.

Tabelle 1: Emissionskontingente, Emissionshöhe 1 m

FlächeLEK, tags dB(A)LEK, nachts dB(A)
K 57 42

Erläuterung: LEK = Emissionskontingent

Auf den mit „(K)“ bezeichneten Flächen erhöht sich das Emissionskontingent LEK K für die folgenden angegebenen Richtungen um folgendes Zusatzkontingent:

Tabelle 2: Zusatzkontingente in dB für Richtungssektor B der Kontingentflächen

Richtungssektor für Fläche (Bezugspunkt: UTM 32/WGS84; x= 559836,0 y = 5943146,4) Sektor B zw. 335°/71° (0° im Norden rechtsdrehend)Zusatzkontingent dB TagZusatzkontingent dB Nacht
K 318

Tabelle 3: Zusatzkontingente in dB für Richtungssektor C der Kontingentflächen

Richtungssektor für Fläche (Bezugspunkt: UTM 32/WGS84; x= 559836,0 y = 5943146,4) Sektor C zw. 276°/335° (0° im Norden rechtsdrehend)Zusatzkontingent dB TagZusatzkontingent dB Nacht
K 3 11

Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; Auslegestelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv).

Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.

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