6. Maßnahmen zur Verwirklichung, Bodenordnung
Zur Realisierung des Vorhabens wurde auf der Grundlage von § 11 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg ein städtebaulicher Vertrag geschlossen (siehe 3.2.11 Städtebaulicher Vertrag). Im städtebaulichen Vertrag werden Vereinbarungen insbesondere zu Maßnahmen der Freiflächen- und Fassadengestaltung, Bepflanzung und Grundstückserschließung und zur Umsetzung der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Der städtebauliche Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht.
Im Rahmen des Planverfahrens sind bodenordnerische Maßnahmen in Form von neuen Zuschnitten der Flurstücke (Trennung öffentliche Parkanlage und allgemeines Wohngebiet) erforderlich.