Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.3. Landschaftsplanerischer Bestand

Im Plangebiet haben sich nach Abbruch des Bestandsgebäudes im Jahr 2016 überwiegend Ruderalflächen mit artenreichen Gras- und Krautfluren ausgebildet. Gehölzsämlinge deuten den Sukzessionsverlauf zu einem Robinienforst bzw. Birken-Pionierwald an. Besonders im Norden des Plangebietes gibt es einen vermehrten Aufwuchs von Robinien.

Ortsbildprägend ist der bestehende Baumbestand entlang der Straßen. An den Böschungen zum Holstenkamp und zur Von-Hutten-Straße befinden sich viele Einzelbäume und Gehölzgruppen. An der Ostspitze des Plangebietes haben sich eine Baumgruppe aus Stiel-Eichen, Berg-Ahorn, Birken und eine ältere Rot-Buche raumwirksam entwickelt.

Das Geländeniveau ist zu den angrenzenden Straßenverkehrsflächen ca. 50 cm, im Süden des Flurstücks teilweise bis zu 1 m erhöht. Der Bereich ehemaliger Bebauung im Süden des Plangebietes ist aufgrund der Fundamententfernung ca. 1 m tiefer als die restliche Fläche.

3.4.4. Erschließungssituation

Das Plangebiet ist von zwei Seiten durch Straßenverkehrsflächen umschlossen: im Nordosten grenzt der Holstenkamp an, im Südwesten die Von-Hutten-Straße. Das im Plangebiet vor dem Brand befindliche Ausflugslokal wurde über eine Zufahrt an der Von-Hutten-Straße erschlossen.

In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet sich am Holstenkamp die fußläufig etwa eine Gehminute entfernte Bushaltestelle „Friedhof Holstenkamp“. Die Bushaltestelle wird von der Buslinie 288 bedient, welche unter anderem den Bahnhof Altona mit Anschluss an den Fernverkehr, das S-Bahnnetz und weitere Busverbindungen anfährt.

Im direkten Umfeld des Plangebiets verläuft auf der Südseite der Straße Holstenkamp ein Hochspannungskabel für die überörtliche elektrische Energieversorgung (110-kV-Kabel 50), welches erneuert und in seiner Lage verändert wird. Die neue Kabelleitungstrasse wird zukünftig im Plangebiet innerhalb der Verkehrsflächen der Von-Hutten-Straße verlaufen. Zur Vermeidung von Versorgungsausfällen durch Wurzelwuchs sind Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern entlang der Von-Hutten-Straße im Bereich der 110-kV-Kabelleitungstrasse mit der Hamburger Energienetze GmbH abzustimmen.

Für die gesicherte Stromversorgung im Plangebiet ist die Errichtung einer Netzstation erforderlich, die über eine Leitungstrasse an das Stromverteilungsnetz in der öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsfläche angebunden wird. Im Zuge der Planung einer Stromnetzstation, besteht die Notwendigkeit zur Vereinbarung eines Geh-, Fahr- und Leistungsrechtes für die Leitungstrasse mit dem Netzbetreiber. Die Leitungstrasse darf nicht überbaut und durch Bäume und Sträucher überpflanzt werden. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes stehen der Errichtung einer Versorgungsstation für die gesicherte Stromversorgung im Plangebiet nicht entgegen.

Im Westen grenzt das Plangebiet an den Lutherpark, im Nord-Westen schließen ein Wohngebiet und Seniorenpflegeheim mit bis zu viergeschossigem Geschosswohnungsbau an. Im Nord-Osten flankiert der Holstenkamp das Plangebiet. Nördlich davon befindet sich eine Kleingartensiedlung, deren (Teil-)Aufgabe zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen vorgesehen ist. Südöstlich grenzt die Von-Hutten-Straße an. Jenseits davon befindet sich der Friedhof Holstenkamp. Im Süden und Süd-Westen schließt außerdem ein Wohngebiet mit sowohl kleinteiliger überwiegend eingeschossiger Einfamilienhausbebauung als auch bis zu viergeschossigem Geschosswohnungsbau an. Durch die unterschiedlichen Bebauungstypologien wirkt die Umgebung aufgelockert. Eingebettet in das Wohnquartier ist die Stadtteilschule Bahrenfeld. Zwei fußläufig zu erreichende Lebensmitteleinzelhändler liegen südlich in einer Entfernung von ca. 750 Metern an der Ecke Bahrenfelder Kirchweg / Von-Sauer-Straße.

Die Umgebung ist sowohl durch den angrenzenden Lutherpark und den Friedhof Holstenkamp als auch durch straßenbegleitende Baumstrukturen durch die Grünstrukturen geprägt.

4. Umweltbericht

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