Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straßen Fritz-Flinte-Ring und Edwin-Scharff-Ring. Die Verkehre der Ringstraßen im südlichen Bereich werden auf der Ost-Westachse Gründgensstraße zusammengeführt.
Die ÖPNV-Anbindung des Gebiets ist derzeit durch die Buslinien 7, 26, 218, 277 und 617 an der Gründgensstraße mit den Haltestellen Gründgensstraße (West), Fritz-Flinte-Ring, Alfred-Mahlau-Weg und Einkaufszentrum Steilshoop gegeben. Die Haltestellen befinden sich im Straßenverlauf der Gründgensstraße. Die zum Plangebiet nächstgelegene Haltestelle befindet sich in etwa 500 m Entfernung (Haltestelle Fritz-Flinte-Ring). Von hier wird der S- und U-Bahn-Haltepunkt Barmbek in etwa 15 Minuten erreicht.
Sämtliche durch Steilshoop verkehrende Buslinien fahren während der Hauptverkehrszeit an Normalwerktagen, aber auch am Wochenende, im 10-Minuten-Takt, teilweise auch im 5-Minuten-Takt.
Aufgrund der Baumaßnahmen der U-Bahnlinie U5 wird sich das Fahrplanangebot im Raum Barmbek-Steilshoop-Bramfeld noch über mehrere Jahre in einem angepassten Zustand befinden, sodass die vorgenannten ÖPNV-Anbindungen nur die aktuelle Situation widerspiegeln.
Der nächstgelegene S-Bahn-Haltpunkt mit der S-Bahn-Station Rübenkamp befindet sich in einer Entfernung von rund 2 Kilometern südwestlich des Plangebietes und ist mit den Buslinien 26 und 218 in etwa 10 Minuten erreichbar. Die S-Bahn schafft eine Verbindung in die Hamburger Innenstadt mit etwa 16 Minuten Fahrzeit. Mit dem geplanten Bau der U5 und der Haltestelle Steilshoop erhält der Stadtteil eine schnelle Verkehrsanbindung an die Hamburger Innenstadt und bis hin zum Siemersplatz im Nordwesten von Hamburg. Im Osten soll die geplante U5 in Bramfeld enden. Darüber hinaus befindet sich der Standort Steilshoop innerhalb des Geschäftsbereichs von Car-Sharing-Anbietern.
Die nächstgelegene StadtRad-Station befindet sich am Einkaufszentrum Steilshoop fußläufig rund 750 m vom Plangebiet entfernt. Über das quartiersinterne Straßennetz besteht Anschluss an die über die östliche Gründgensstraße verlaufende Veloroute 5. Die Route ist Richtung Südwesten zur Innenstadt und Richtung Nordosten nach Bramfeld und Poppenbüttel orientiert. Auf kurzem Wege ist auch der Einstieg in die Freizeitroute 11 möglich, die nördlich des angrenzenden Kleingartengebietes und am Südufer des Bramfelder Sees entlangführt.
Ver- und Entsorgung
Das im Vorhabengebiet anfallende Schmutzwasser kann schadlos und ohne Mengenbegrenzung in die vorhandenen Schmutzwassersiele im Fritz-Flinte-Ring eingeleitet werden.
Für die Schmutzwasserentsorgung der geplanten Sportplatzanlage (Vereinsheim mit Sanitäranlagen und Gastronomie-Bereich) ist ein alleiniger Hausanschluss nicht ausreichend. Es wird ein neues Schmutzwassersiel in der neu geplanten öffentlichen Erschließungsstraße erforderlich. Das Schmutzwassersiel kann voraussichtlich in ausreichender Tiefe zum Liegen kommen und im Freigefälle an das vorhandene Schmutzwassersiel im Fritz-Flint-Ring angeschlossen werden.
Sowohl im Edwin-Scharff-Ring als auch im Fritz-Flinte-Ring befindet sich ein Regenwassersiel, welches innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche am Südrand des Plangebiets verläuft.
Das Regenwassersielnetz und dessen Vorfluter, das Rückhaltebecken V576 „Appelhoffweiher“ ist bei Regenwetter bereits heute stark ausgelastet bzw. überlastet. Damit die hydraulische Leistungsfähigkeit des Regenwassersielnetzes gewährleistet ist, ist das im Geltungsbereich des Bebauungsplans anfallende Oberflächenwasser zu sammeln, zurückzuhalten und am Entstehungsort zu versickern. Sofern eine Versickerung nicht möglich ist, darf aus dem gesamten Geltungsbereich eine maximale Regenwassermenge von 30 l/s in das öffentliche Regenwassersielnetz eingeleitet werden.
Die maximale Regenwasser-Einleitmenge in das öffentliche Regenwasser-Sielnetz bzw. in den Bramfelder See wurde aufgrund der hydraulischen Auslastung der Seebek von der Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Wandsbek auf 2 l/s*ha begrenzt und wird im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens und einer wasserrechtlichen Genehmigung beschieden.
Für eine gesicherte Stromversorgung ist im allgemeinen Wohngebiet WA 1 und WA 2 jeweils eine Netzstation nebst Leitungstrassen zur Anbindung an die öffentlich gewidmete Straßenverkehrsfläche vorzusehen. Eine Regelung hierzu ist im Bebauungsplan nicht erforderlich.
Im Plangeltungsbereich befindet sich im äußersten Südwesten innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche im Edwin-Scharff-Ring eine Fernwärmeleitung im Bestand. Ein Anschluss der allgemeinen Wohngebiete sowie der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung und soziale Zwecke“ befindet sich in Planung.