Nr. 19
Zu pflanzende klein- und mittelkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden aufweisen. Sträucher sind in der Qualität mindestens zweifach verpflanzt, mit einer Höhe von mindestens 100 cm zu pflanzen. Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sind standortgeeignete heimische Laubgehölzarten zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.