Nr. 7
Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf dem Flurstück 1545 der Gemarkung Steilshoop umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen als allgemein zugängliche Fuß- und Radwege zur Verfügung gestellt und unterhalten werden. Weiterhin umfassen sie die Befugnis der Betreibenden des Flurstücks 1099 sowie der Feuerwehr und Rettungsdienste diese Flächen zu betreten und zu befahren. Weiterhin umfassen sie die Befugnis der Leitungsträger und der Ver- und Entsorgungsbetriebe, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten können zugelassen werden.