Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

Verordnung

§ 2 Nr. 19

Die nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.

§ 2 Nr. 20

Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.

§ 2 Nr. 21

Für Ausgleichsmaßnahmen werden den gesetzlich geschützten Biotopen „Feldhecke“ und „Feldgehölz“ auf der Fläche für Gemeinbedarf, der öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) und der Fläche für die Regelung des Wasserabflusses Teile der außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 9266 und 7285 der Gemarkung Schnelsen zugeordnet.