Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

Verordnung

§ 2 Nr. 4

In den Allgemeinen Wohngebieten „WA 3“, „WA 4“ und „WA 5“ sowie auf der Fläche für Gemeinbedarf sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.

§ 2 Nr. 5

Auf der Fläche für Gemeinbedarf sind in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich ebenerdige Sportanlagen wie z.B. Spielfelder oder Laufbahnen zulässig.

§ 2 Nr. 6

Auf der Fläche für Gemeinbedarf sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 BauNVO zulässig.