Planunterlagen: Rahlstedt135

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 135 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau auf Flächen des ehemaligen Freibads Rahlstedt östlich der Straße Wiesenredder geschaffen werden.

Das vom Vorhabenträger entwickelte Bebauungskonzept sieht zehn dreigeschossige Baukörper im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung „Am Sooren“ vor. Die Erschließung soll über eine neue Stichstraße (Planstraße) mit Wendekehre und Anbindung an den Wiesenredder erfolgen.

Nördlich angrenzend wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage / Spielfläche“ vorgesehen. Dem übergeordneten Freiraumverbund wird durch die zusätzliche Anlage einer Parkanlage als Grünstreifen entlang des Wiesenredders entsprochen, die eine grüne Wegeverbindung von den südlich gelegenen Wohnquartieren in den Landschaftsraum der Stellau-Niederung und weiter zur Siedlung Großlohe im Norden herstellen soll.

Mit der Festsetzung einer Fläche für die Wasserwirtschaft nördlich der geplanten Parkanlage/Spielfläche wird die Renaturierung, d.h. die Öffnung der auf dem ehemaligen Freibadgelände verrohrten Stellau planungsrechtlich gesichert. Mit einer anschließenden geplanten naturschutzfachlichen Maßnahmenfläche am nördlichen Plangebietsrand wird insgesamt ein landschaftlich gestalteter Übergang von der Neubebauung in die freie Landschaft erreicht.

Die randlichen Bäume und Gehölze sowie prägende Bäume auf dem ehemaligen Freibadgelände sollen soweit möglich weitgehend planungsrechtlich gesichert werden.

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang der geplanten Vorhaben

Im Plangebiet wird ein allgemeines Wohngebiet auf einer Fläche von rund 1,5 ha festgesetzt. Die bauliche Dichte wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 geplant. Die Höhe der Gebäude wird mit drei Vollgeschossen als Höchstmaß festgesetzt. Für die Höhenlage der Gebäude wird eine Festsetzung in Bezug zur Geländeoberfläche getroffen. Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.

Zur Erschließung des Plangebiets wird eine „Planstraße“ als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Straßenverkehrsfläche Wiesenredder wird mit einer Erweiterung insbesondere für eine einseitige Gehwegverbreiterung festgesetzt.

Zudem sind Leitungsrechte für die unterirdische Fernwärmeleitung sowie für die Straßenentwässerung festgesetzt. Diese verlaufen von der geplanten Planstraße (Wendekehre) in Richtung der nördlich gelegenen, geplanten öffentlichen Parkanlage.

Die Baum- und Gehölzstreifen im Süden und Osten des Wohngebiets bleiben in Teilen bestehen und werden als Fläche für die Erhaltung und zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Darüber hinaus werden fünf prägende Einzelbäume festgesetzt. Zur Durchgrünung des Wohnquartiers werden Begrünungsfestsetzungen vorgesehen.

Entlang des Wiesenredders wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen, die eine Grünverbindung aufnehmen soll. Nördlich der Wohnbebauung wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage/Spielfläche“ festgesetzt, die der wohnungsnahen Erholung dient.

Nördlich angrenzend wird eine Fläche für die Wasserwirtschaft für die geplante Öffnung der Stellau festgesetzt. Mit einer naturnahen Gestaltung soll die Durchgängigkeit des Gewässers wiederhergestellt werden.

Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe wird eine planinterne Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt und eine externe Ausgleichsfläche zugeordnet, auf der ein Gewässer für Amphibien zu ersetzen ist.

Der Bebauungsplan übernimmt nachrichtlich die gesetzlich geschützten Biotope und Landschaftsschutzgebietsflächen.

4.1.3. Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Das Plangebiet ist etwa 3,08 ha groß. Hiervon sind etwa 1,56 ha Wohnbauflächen, 0,51 ha öffentliche Grünflächen, 0,2 ha Fläche für die Wasserwirtschaft und 0,41 ha Fläche für naturschutzrechtliche Maßnahmen sowie 0,4 ha öffentliche Straßenverkehrsfläche.

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